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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-07-01 · 1-2 (Juli 1928) · page 20

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
1-2 (Juli 1928)
Date
1928-07-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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genannten Non-Quota Einwanderer behandelt. Dieser Paragraph wird dahin abgeändert, daß außerhalb der Quota einreisen können: . (. unverheiratete Kinder unter 2 t Jahren (bis jetzt unter 18 Jahren) zu ihren Eltern, wenn diese amerikanische Bürger sind: 2. Ehefrauen zu ihren Männern, die amerikanische Bürger sind; 5. Ehemänner zu ihren Frauen, die amerikanische Bürgerinnen sind und vor dem 1. Juni 1928 geheiratet haben. Ferner wird der Paragraph 4 durch einen Zusatz (f) ergänzt, wonach diejenigen Frauen außerhalb der Quota einreisen können, die früher amerikanische Bürgerinnen waren, ihrer Staatsangehörigkeit aber infolge einer Heirat vor dem 20. September 1922 mit einem nichtamerikanischen Bürger verlustig gingen, jetzt aber entweder geschieden oder verwitwet sind. Paragraph 6 des Immigration Act vom Jahre 1924, der die sogenannte „Preferences Within Quotas" Kategorie behandelt, wird folgendermaßen abgeändert: Die Quota zerfällt in zwei Teile. 5()yij sind bestimmt für: 1. Eltern amerikanischer Bürger. 2. Ehemänner amerikanischer Bürgerinnen, die nach dem 31. Mai 1928 geheiratet haben. 5. Landwirte oder Landarbeiter mit deren Frauen und mit Kindern unter 18 Jahren (bis jetzt unter 16 Jahren), die entweder mit dem Familienoberhaupt reisen oder ihm nachfolgen. Die übrigen 50% der Quota und der Rest der ersten 50%, falls diese nicht ganz ausgenutzt werden, fallen zugunsten der unverheirateten Kinder unter 21 Jahren und der Frauen nichtamerikanischer Bürger, die gesetzlich in die Vereinigten Staaten zugelassen und dort ansässig sind. Für die Kinder, die auf Grund des Amendements entweder außerhalb der Quota oder als „Preferences Within Quotas" Emigranten einreisen können, bleibt das am Tage des Eintreffens des Gesuchs beim Labour Department in Washington erreichte Alter gültig." Dies sind . die allgemeinen Grundzüge des abgeänderten Ein wandern ngsgesetzes der Vereinigten Staaten von Nordamerika, die vorläufig vom States Department auf telegraphischem Wege den Konsulaten in Europa mitgeteilt wurden. Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz, das am 1. Juli 1928 in Kraft tritt, werden noch vor diesem Datum den Konsulaten offiziell bekanntgegeben werden. Vorstehende Information ist als inoffiziell zu betrachten. Frauen und Mädchen dürfen nicht nach Süd-Amerika auswandern, falls sie dort keine Verwandten haben Wie die Delegation der llias-Jca- Emigdirect aus Südamerika mitteilt, kommt es noch immer vor, daß alleinreisende Frauen und junge Mädchen, die keine Verwandten in Uebersee haben, in den Hafenstädten der südamerikanischen Republiken eintreffen. So z. B. trafen neuerdings zwei solche jungen Mädchen, 19 und 20 Jahre alt, mit einem Empfehlungsschreiben an den dortigen Jüdischen Immigranten- Schutz verein in Buenos-Aires ein. In solchen Fällen macht die Sittenpolizei der Hafenstädte ungeheure Schwierigkeiten und ist im allgemeinen stets geneigt, die betreffenden ohne weiteres zurückzuweisen. In dem obenerwähnten Falle hat sich der Immigranten-Schutz verein für che jungen Mädchen eingesetzt, und nach großer iYjuhe ist. es ihm gelungen, die Erlaubnis für die Ausschiffung' zu bekommen. Der Immigranten - Schutzverein in Buenos-Aires nimmt in solchen Fällen eine schwere Verantwortung sowohl moralischer als auch materieller Natur auf sich, denn erstens wird der Verein für die Aufführung der jungen Mädchen verantwortlich gemacht und zweitens muß der Verein, wenigstens die erste Zeit, dafür sorgen, daß die Betreffenden eine Unterkunft haben und einen Beruf erlernen, denn in den meisten Fällen handelt es sich um Frauen und Mädchen, die nicht imstande sind, ihren Unterhalt zu verdienen. Daher muß bei der Beförderung solcher alleinreisenden jüdischen Frauen und Mädchen äußerst streng vorgegangen und ihnen von einer Auswanderung in ihrem eigenen Interesse abgeraten werden. Warnung vor der Einreise nach Uruguay Wir erhalten von der Emigrationsvereinigung Hias-Jca-Emigdirect folgende Nachricht: 20

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