Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 1-2 (Juli 1928)
- Date
- 1928-07-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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darauf geachtet werden, daß die Ausbildung der Lehrlinge eine gründliche ist, da es nicht nur im allgemein-jüdischen, sondern auch im Interesse des Handwerkerstandes liegt, daß ein gut qualifizierter Handwerkernachwuchs herangebildet wird. 6. Der Verbandstag verpflichtet sämtliche Mitglieder, sich mit allen Kräften in den Dienst der Arbeitsnachweis-Bewegung zu stellen, insbesondere aber bei den Gemeinde- und Landesverbänden für die Förderung der Nachweise einzutreten. II. Die wirtschaftliche Entwicklung der Nachkriegszeit hat den jüdischen Mittelstand besonders hart getroffen. Die zunehmende Verarmung breiter Kreise des jüdischen Mittelstandes vernichtet immer mehr Existenzen. Der 8. Verbandstag sieht in der Schaffung jüdischer Darlehenskassen und Kreditgenossenschaften eines der Mittel, diesem Verelendungsprozeß entgegenzuwirken. Der Verbandstag fordert deshalb von den jüdischen Gemeinden und Landesverbänden: 1. Die Gründung von Darlehens- und Kreditkassen umgehend in die Wege zu leiten; falls solche nicht bestehen, Neugründungen vorzu* nehmen, einesteils, um den jüdischen Mittelstand vor weiterer Verelendung zu schützen, andererseits zum Existenz-Auf- und -Ausbau. 2. Der Verbandstag protestiert auf das entschiedenste gegen die immer häufiger werdende Ausschaltung jüdischer Handwerker, sowie gegen die Verdrängung jüdischer Arbeitnehmer von den Arbeitsplätzen. Der Verbandstag sieht in den jüdischen Arbeitsnachweisen eines der besten Mittel zur Linderung der Arbeitslosigkeit der Juden. 3. Der Verbandstag fordert von den Gemeinde- und Landesverbänden sowie von allen jüdischen Organisationen, daß sie der Frage des Ausbaues der jüdischen Arbeitsnachweise größte Aufmerksamkeit widmen. Der Verbandstag hält die Einheitlichkeit der jüdischen Arbeitsnachweisbewegung für unerläßlich und spricht sicli deshalb gegen jede Sondergründung aus, die eine Zersplitterung der Arbeitsnachweise bewirken könnte. AUS DER PRAXIS Gegen die Zersplitterung des Arbeitsnachweiswesens nimmt folgende Resolution der Frankfurter jüdischen Arbeitsnachweise Stellung: „Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung erklären wir, daß den Interessen der Arbeitnehmer, die auf die Heilighalt ung des Schabbos und der jüdischen Feiertage Wert legen, nur dadurch gedient wird, daß solchen Arbeitsuchenden eine besonders bevorzugte Behandlung, wie das in jedem gut geleiteten allgemeinen jüdischen Arbeitsnachweis geschieht, gewährleistet wird. Nur in einem allgemeinen jüdischen Arbeitsnachweis kann Vorsorge getroffen werden, daß entsprechende Vakanzen dem am Schabbos nicht arbeitenden Juden vorbehalten bleiben und nicht durch Bewerber besetzt werden, die auch am Schabbos arbeiten würden. Die erstrebte Dezentralisation erschwert gerade in weitem Maße die Möglichkeit, die wenigen vorhandenen schabbosfreien Stellen den in Frage Kommenden vorzubehalten. Wir richten einen dringenden Appell an die jüdischen Arbeitgeber, auf die religiösen Ansprüche der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen.4* Unentgeldl. Arbeitsnachweis der weibl. Fürsorge für isr. Frauen und Mädchen, Frankfurt a. Main, Langestraße 30 II, Bertha Rosenblatt, Vorsitzende. Berufsberatung u. Arbeitsnachweis für Juden E.V., Frankfurt a. Main. Langestr. 30. Fritz Epstein, Architekt B. D. A.. I. Vorsitzender. WANDERUNG Das Amendement zum Einwanderungsgesetz der U.S.A. Auf die telegraphische Anfrage der Ilias-Jca-Emigdirect bei der Hias of America, New York, betreffs des Amendements zum amerikanischen Einwanderungsgesetz vom Jahre 1924, das kürzlich vom amerikanischen Parlament angenommen wurde, ist folgende Antwort eingetroffen: „Das Amendement bezieht sich auf den Paragraphen 4 Absatz a des „Immigration Act 19244i. welcher die so- 19