Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 1-2 (Juli 1928)
- Date
- 1928-07-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2709108-2709128-2709130--290-2709475- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die wichtigsten Forderungen, die für jeden Beruf gelten, sind zu erfüllen: Geordnete Lehrzeit, Regelung der Freizeit, Zahlung tariflich geregelter Löhne. Wenn den Berufsanwärterinnen klarzumachen sein wird, daß die Bedingungen im Hausbeamtinnenberuf die eines gelernten Berufes sind, daß sie beim Eintritt in ihn alle Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers erwerben wie in jedem anderen Beruf, wird es sicherlich möglich sein, neue Kräfte heranzuziehen. RUNDSCHAU mmmmmmmmmt^mmmmmmmmmmmmmmmmmKmmmmmmm^mmmmmammmmmmmmtmmm Tagung des jüdischen Handwerker- Verbandes in Hannover Die in der Zeit vom 2. bis 5. Juni in Hannover stattgefundene achte Verbandstagung des Zentralverbandes jüdischer Handwerker Deutschlands war ein erfreulicher Beweis für die Entwicklung, die die jüdische Handwerkerbewegung in den letzten zwei Jahren genommen hat. Es waren Vertreter aus allen Teilen Deutschlands erschienen: auch der jüdische Handwerkerverband Polens sowie die jüdischen Genossenschaftsbanken Polens haben ihr Interesse durch Entsendung von Vertretern bekundet. Nach einer eindrucksvollen Kundgebung, mit der die Tagung am Sonntag, den 3. Juni, eingeleitet wurde, fanden am 4. und 5. die Arbeitssitzungen statt. Im Mittelpunkt dieser Sitzungen standen die Referate des Vorsitzenden der Ortsgruppe Hannover, Paul Goldmann, über „Der jüdische Mittelstand" und des Leiters des Arbeiterfürsorgeamts der jüdischen Organisationen Deutschlands, S. Adler-Rudel, Berlin, über das Thema „Jüdische Berufswahl und jüdische Arbeitsnachweise". An die Referate schloß sich eine sehr eingehende Aussprache, deren Ergebnis in den nachfolgenden Resolutionen festgelegt wurde: I. In Anerkennung der Tatsachen, daß sich in verschiedenen Handwerksberufen bereits ein Mangel an qualifizierten Arbeitern und Lehrlingen bemerkbar macht, hält es der Verbandstag des Zentralverbandes jüdischer Handwerker Deutschlands für notwendig, darauf hinzuweisen, daß der gegenwärtige Zeitpunkt für eine Normalisierung der jüdischen Berufsgliederung durch eine Förderung des handwerklichen Nachwuchses besonders geeignet ist. Der Verbandstag beschließt deshalb: 1. Das deutsche Judentum, besonders aber die verantwortlichen Körperschaften, auf diesen Umstand hinzuweisen und die Errichtung von Berufsberatungsstellen zu fordern, da eine sinnvolle Umgestaltung der Berufsgliederung der deutschen Juden nur auf dem Wege einer systematischen Berufsberatung möglich ist. 2. Dort, wo die Errichtung selbständiger jüdischer Berufsberatungen sich nicht ermöglichen läßt, soll versucht werden, die Berufsberatung der jüdischen Jugendlichen bei den städtischen Berufsämtern durchzuführen. \ Fordert der Verbandstag von den Gemeinde- und Landesverbänden die Einsetzung von Etatsmitteln zur Förderung jener Kreise der jüdischen Jugend, die sich den handwerklichen Berufen zuwenden. Diese Mittel sollen sowohl für die Errichtung von Lehrlingsheimen, wie auch für Lehrzuschüsse für Minderbemittelte, sowie Ergänzungsausbildungen bereitgestellt werden. 4. Im engsten Zusammenhang mit der Berufsberatung müssen in allen größeren Gemeinden Lehrstellenvermittlungsstellen errichtet werden, da Berufsberatung ohne Lehrstellen Vermittlung keine wesentlichen Erfolge erzielen kann. "5. Der Verbandstag fordert alle angeschlossenen Vereine und Mitglieder auf, die Berufsberatungs- und Lehrstellen Vermittlungsstellen nach Kräften zu fördern und sicli in ihren Dienst zu stellen. Insbesondere soll 18