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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-07-01 · 1-2 (Juli 1928) · page 16

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
1-2 (Juli 1928)
Date
1928-07-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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werden von den Kameradinnen als nicht gleichstehend angesehen. Bei „fremden Leuten Hausarbeit zu tun", wird auch von den Eltern abgelehnt, es sei denn, daß die Erlernung der Hauswirtschaft zugleich mit einem Erholungsaufenthalt verbunden sein soll, daß das noch nicht berufsfähige Mädchen bis zur Berufsreife in einer Haushaltsstelle verbleiben soll, oder daß es sich um ein Mädchen handelt, das durch den Verdienst von Kost und Logis die Familie bereits wesentlich unterstützt. Vereinzelt wird auch von den Eltern für ein schwer erziehbares Kind eine hauswirtschaftliche Ausbildung gewünscht. Die genannten Sonderfälle interessieren hier nicht; es handelt sich vielmehr um die bestehende Tatsache, daß bei den unter normalen Bedingungen in einen Beruf eintretenden Mädchen der Wunsch nach der hauswirtschaftlichen Ausbildung so selten vertreten ist. Grundlage für jeden Beruf ist ohne Zweifel die Erlangung der wirtschaftlichen und sozialen Selbständigkeit. Beide Bedingungen sind im Beruf der Hausgehilfin nur in ganz geringem Umfange vorhanden. Durch die besondere Beschaffenheit dieses Berufszweiges bleiben die Angehörigen desselben immer in einer stärkeren Abhängigkeit vom Arbeitgeber als in irgendeinem anderen in der Stadt ausgeübten Beruf. Abgesehen davon, daß in der Hauswirtschaft eine Selbständigmachung nur bei besonders guten fachlichen und kaufmännischen Fähigkeiten in Frage kommt, ist die soziale Stellung der in einem festen Arbeitsverhältnis befindlichen Hausangestellten nicht so, daß sie imstande wäre, einen besonderen Reiz auf die jungen Berufsanwärterinnen auszuüben. Hiermit ist auch bereits gesagt, daß ein Aufstieg innerhalb des Berufes kaum erreichbar ist. Es ist sowohl von Seiten der Beratenden schwer, Mädchen zur Ergreifung eines solchen Berufes zu raten, wie es auch für die Beratenen sehr schwierig ist, die Vorzüge eines Berufes, der keine Entwicklungsmöglichkeit hat, einzusehen. Gerade da, wo eine ernsthafte Einstellung zum Beruf vorliegt, bietet diese Sachlage ein Hindernis. Die zweite wichtige Forderung der Berufsberatung für jeden Beruf ist die Erwerbung von Fachkenntnissen in einer gründlichen, geordneten und gesetzlich geregelten Ausbildung. Teils unbewußt, teils bewußt lehnen die Mädchen die hauswirtschaftlichen Berufe aus diesem Grunde ab. Sie haben mit Recht zu sehr das Gefühl, daß es sich hier nicht um einen gelernten, sondern im günstigsten Falle um einen angelernten Beruf handelt. In Frankfurt a. M. werden seit einiger Zeit Versuche gemacht, die Hausgehilfin zur Angehörigen eines gelernten Berufes zu machen. Jede Hausfrau, die vom Berufsamt einen Haushaltungslehrling annimmt, verpflichtet sich zu einer ordnungsmäßigen Ausbildung; die Jugendliche erhält einen Lehr vertrag auf zwei Jahre, alle Bedingungen der Lehre sind genau geregelt, und die Lehrstellen werden wie handwerkliche Lehrstellen von Zeit zu Zeit kontrolliert. Die Ausbildung schließt mit einer Gehilfenprüfung. Vielleicht ist dies ein Weg, dem Beruf zu dem Ansehen eines gelernten zu verhelfen. 16

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