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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-07-01 · 1-2 (Juli 1928) · page 2

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
1-2 (Juli 1928)
Date
1928-07-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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kennen läßt. Diese Mitteilung ist z. B. im „Israelit" (Nr. 15) unter der Ueberschrift veröffentlicht worden „Eine bedeutsame Verfügung des Reichsarbeitsministers im Interesse der sabbathhaltenden Arbeitssuchenden", und in einer Reihe anderer jüdischer Zeitungen hieß es: „Der Reichsarbeitsminister gegen die Ausschließung sabbathhaltender Arbeitsuchender von der Arbeitslosenunterstützung." In der Antwort des Herrn Reichsarbeitsministers an den genannten Verband in der gleichen Angelegenheit, wie sie von der Vereinigten Zentrale bearbeitet wird, ist aber in keiner Form davon die Rede, daß der Reichsarbeitsminister sich im Sinne der Antragsteller, also gegen die Ausschließung sabbathhaltender Arbeitsuchenden von der Arbeitslosenunterstützung ausgesprochen hat. Aus der dem Verbände erteilten Antwort geht hervor, daß zu dem Antrage selbst, nämlich jüdischen Arbeitslosen, die am Sonnabend nicht arbeiten, Erwerbslosenunterstützung zu zahlen, keinerlei Stellung genommen wurde, sondern daß vielmehr nur die beruhigende Versicherung abgegeben wurde, darauf hinwirken zu wollen, daß „bei Arbeitsvermittlungsansuchen orthodoxer Israeliten soweit wie möglich versucht wird, sie auf solchen Stellen unterzubringen, in denen am S ab bath keine Arbeit verlangt wir d". Wer die öffentliche Arbeitsvermittlungstätigkeit nur einigermaßen kennt, weiß, daß der öffentliche Arbeitsnachweis in keiner Form in der Lage ist, sabbathfreie Stellen zu vermitteln, so daß die Antwort des Herrn Reichsarbeitsministers nur als eine freundliche Geste anzusehen ist. Bei der aus den nachstehend abgedruckten Schriftstücken hervorgehenden ablehnenden Haltung der zuständigen Reichsbehörden wird nunmehr nichts anderes übrig bleiben, als zur Entscheidung dieser Frage die zuständigen Rechtsbehörden, nämlich die Spruchinstanzen des Arbeitsnachweiswesens, anzurufen. I. Vereinigte Zentrale Berlin N 24, Auguststr. 17. für jüdische Arbeitsnachweise. Den 27. Januar 1928. Herrn Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung, Berlin NW 40, Scharnhorststr. 35. Betr.: 1 W 1646/27 — vom 17. Juni 1927 und: 2396/27 Dr. Sch./P.Landesarbeitsamt H. Die Vereinigte Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise, beauftragt von der ihr angeschlossenen Zweigstelle F., erlaubt sich ergebenst, dem Herrn Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung nachfolgendes zu unterbreiten: Unsere obengenannte Zweigstelle in F. hat bei dem Herrn Direktor des Landesarbeitsamtes für Arbeitsvermittlung in H. darüber Beschwerde geführt, daß Erwerbslosen, die sich weigerten, am Sabbath Arbeit anzunehmen, der Genuß der Erwerbslosenversicherung versagt worden ist. Unsere Zweigstelle hat den Fall des ungelernten Arbeiters K. dazu benutzt, um über den Herrn Direktor des Landesarbeitsamtes für Arbeitsvermittlung in H. eine Entscheidung des Herrn Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung in prinzipieller Hinsicht herbeizuführen. Der Herr 2

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