Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 1-2 (Juli 1928)
- Date
- 1928-07-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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JÜDISCHE ARBEITS¬ UND WANDERFORSORGE 2. Jahrg. JULI — AUGUST 1928 Nr. 1-2 SONNABENDARBEIT UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG Es mehrten sich in letzter Zeit die Fälle, in denen jüdischen Erwerbslosen, die am Sonnabend aus religiösen Gründen nicht arbeiten, die Erwerbslosenunterstützung entzogen wurde, entweder weil sie die Auszahlung der Unterstützung am Sonnabend nicht entgegennehmen wollten, oder aber weil sie die Arbeitsaufnahme auf jenen Stellen verweigerten, die mit Sonnabendarbeit verknüpft waren. Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, das zur Regelung all der mit der Erwerbslosenfürsorge in Zusammenhang stehenden Fragen berufen ist, hat zu dieser Frage, obwohl sie auch für andere Religionsgesellschaften wichtig ist, nicht ausdrücklich Stellung genommen. Da diese Frage aber von prinzipieller Bedeutung ist, und da es nicht abzusehen ist, welche Konsequenzen sich aus dieser Stellungnahme der x\rbeitsämter ergeben, hat die Vereinigte Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise, die Spitzenorganisation des jüdischen Arbeitsnachweiswesens, sich an den Herrn Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gewandt und um eine prinzipielle Entscheidung dieser Angelegenheit nachgesucht. Wir veröffentlichen im folgenden die Eingabe der Vereinigten Zentrale und die Antwort des Herrn Präsidenten der Reichsanstalt, ferner einen weiteren sich daran anknüpfenden Schriftwechsel. Wir glauben, zu dieser Veröffentlichung verpflichtet zu sein, weil es sich hier um einen Gegenstand handelt, der für die jüdische Oeffentlichkeit von größter Bedeutung sein dürfte, und weil es uns scheinen will, daß der ablehnende Standpunkt des Herrn Präsidenten der Reichsanstalt nicht der loyalen Stellungnahme entspricht, die die Reichsarbeitsbehörden sonst caritativ-konfessionellen Organisationen gegenüber einnehmen. Wir glauben aber auch weiterhin, eine Veröffentlichung deshalb vornehmen zu sollen, weil vor einiger Zeit durch die jüdische Presse auf Grund von Angaben des „Preußischen Landesverbandes gesetzestreuer Synagogengemeinden" eine Mitteilung gegangen ist, die eine irrtümliche Auffassung der Sachlage er- 1