Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 12 (Juni 1928)
- Date
- 1928-06-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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diese Kriegsschäden von seiten des Staates immer wieder herausgezögert wurde, ist der jüdischen Mittelstandshilfe ein Betrag von 10 000.— Mark aus dem Fonds der produktiven Fürsorge überwiesen worden, der für Darlehen hauptsächlich an derartige Personen verwandt wird. Diese Darlehen werden tatsächlich nur gegen absolute Sicherheit ausgegeben, die auch in den meisten Fällen durch herbeigeschaffte Bürgen oder durch die in Aussicht stehende Schlußentschädigung geschaffen wurde. Die Jüdische Mittelstandshilfe vergibt diese Darlehen nach ihren bestellenden Satzungen, und der Unterschied zwischen den unter Rubrik 1 gewährten Darlehen besteht hauptsächlich darin, daß eine fast 100%ige Sicherheit für die Rückzahlung der Darlehen gegeben ist. Es läßt sich heute noch kein abschließendes Bild von den Möglichkeiten einer produktiven Fürsorge im Rahmen einer einzelnen Synagogengemeinde, auch wenn sie wie in Breslau fast 25 000 Menschen umfaßt, machen. Es hat sich aber ergeben, daß gewisse Möglichkeiten in den eingeschlagenen Wegen liegen. Es wird Sache der Mitarbeiter sein, diese weiter auszugestalten und immer neue Wege zu suchen. Der Gedanke, die Arbeitskraft in der jüdischen Wohlfahrtspflege durch diese zu erhalten und zu fördern, hat in den maßgebenden Kreisen des Vorstandes, der Repräsentanz und des Wohlfahrtsamtes weitgehendes Verständnis gefunden, und trotz allen Schwierigkeiten, die diesem Wege in noch größerem Maße als in der öffentlichen Wohlfahrtspflege entgegenstehen, muß man auf ihm weiter gehen und ihn auszubauen suchen. Eugen Samson-Breslau. Einreise und Arbeitsannahme in England. Infolge der in England herrschenden sehr großen Arbeitslosigkeit ist es nur bei Beachtung bestimmter Vorschriften für einen Ausländer möglich, eine Stellung zu erlangen. Ausländische Arbeitnehmer werden in England nur zugelassen, wenn sie schriftliche Genehmigung des Arbeitsministeriums (Ministry of Labour) vorzeigen können. Diese ist vor der Einreise von dem betreffenden Arbeitgeber, nicht von dem Ausländer selbst, einzuholen. Der künftige Arbeitgeber muß den Antrag eingehend formularmäßig begründen; vor allem muß er nachweisen können, daß die Stelle nicht von einem Engländer ausgefüllt werden kann. Stellungsuchende werden bei der Landung von dem Immigration Offizier ohne Rücksicht zurückgewiesen. Sie dürfen nicht von Bord gehen und müssen mit demselben Dampfer, der sie nach England gebracht hat, wieder zurückkehren. Wie bekannt geworden ist, besteht noch die Möglichkeit für Ausländer, in England eine Stellung unter der Bedingung zu erhalten, daß gleichzeitig ein englischer Staatsangehöriger als Austausch eine Stellung in Deutschland erhält. Die Gesuche werden in solchen Fällen zweckmäßigerweise von den beteiligten Arbeitgebern der Landesbehörde vorgelegt. Häufig beantragen englische Firmen die Zulassung von Deutschen, um sie gegen ein kleines oder gar kein Gehalt zu beschäftigen und ihnen so die Gelegenheit zu geben, die englische Sprache und die englischen Geschäftsmethoden zu erlernen (Volontäre). In derartigen Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis für eine hinreichende Zeit gewährt (gewöhnlich sechs Monate oder ein Jahr auf den ersten Antrag) unter der Voraussetzung, daß das Arbeitsministerium vorher die Ueberzeugung gewonnen hat, daß der Betreffende in der Hauptsache lernen will und gegenüber dem normalen Angestelltenpersonal als „überzählig" geführt wird. Die Aufenthaltserlaubnis kann auf ungefähr 1 bis 2 Jahre verlängert werden. Es scheint häufig vorzukommen, daß junge Leute, die als Studenten nach England gehen, bald nach ihrer Ankunft Arbeit suchen. Geschieht dies ohne die notwendige Erlaubnis des englischen Arbeitsministeriums, so berichtet gewöhnlich die englische Polizei darüber, bei der die Ausländer sich von Zeit zu Zeit zu melden haben. Baldige Ausweisung solcher Ausländer, die ohne Vermittlung des englischen Arbeitsministeriums versuchen. Stellung in England zu finden, ist die Folge. Dem einmal Ausgewiesenen wird fast niemals mehr die Einreiseerlaubnis erteilt. Die einschränkenden Maßnahmen gegenüber Ausländern werden, soweit bisher festgestellt werden konnte, allen Nationen gegenüber gleichmäßig angewandt. 243