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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-06-01 · 12 (Juni 1928) · page 8

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
12 (Juni 1928)
Date
1928-06-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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haft tragisch und bedürfen zu ihrer Lösung langwieriger Beratungen. In Städten mit Zweigstellen des jüdischen Arbeiterfürsorgeamtes wird diese Beratungstätigkeit allerdings im Büro dieser Zweigstellen aufs beste besorgt und dadurch die Rechtsstelle der Gemeinde stark entlastet. Aber auch der unbemittelte jüdische Inländer kommt gerade heutzutage nicht selten in Situationen, bei denen ihm der Besuch einer allgemeinen Rechtsschutzstelle peinlich werden könnte. Man denke an jene Rechtsnöte, die einen antisemitischen Hintergrund haben oder denen der Bittsteller, sei es auch zu Unrecht, einen derartigen Hintergrund beimißt. Es kann natürlich vorkommen, daß die allgemeine Rechtsschutzstelle mit wahrhaft unparteiischen Beratern, vielleicht sogar gelegentlich mit einem jüdischen besetzt ist, bei dem der Rechtsuchende ebensogut aufgehoben wäre wie bei der Rechtsschutzstelle seiner Glaubensgemeinschaft. Aber dem Bittsteller wird das Bestehen dieser Vorax^ssetzung regelmäßig unbekannt sein. Er will jedenfalls sicher gehen. Das kann ihm niemand verdenken. Wer gerade in seiner Eigenschaft als Jude angegriffen oder in irgendeiner Weise sonst benachteiligt wird oder sich auch nur benachteiligt fühlt, wird beim Glaubensgenossen auf größeres Verständnis rechnen und sich freimütiger mit ihm aussprechen können als gegenüber dem Bekenner einer anderen Religion. Auch hier wird es freilich in Großstädten eine Stelle geben, die gerade auf diesem Gebiete ihre speziellen Erfahrungen zur Verfügung stellt, nämlich das örtliche Büro des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Indes ist es denkbar und auch schon vorgekommen, daß bei den bestehenden und leider nach außen stark in Erscheinung tretenden Gegensätzen zwischen Zentralverein und Zionismus die Anhänger der zweiten Richtung sich scheuen, die Hilfe des Zentralvereinsbüros anzurufen. Daß jedenfalls — und das ist das Entscheidende — eine jüdische Rechtsschutzstelle einem praktischen Bedürfnis entspricht, zeigt der mir vorliegende Bericht der in Breslau errichteten Stelle über das erste Jahr ihrer Tätigkeit. Sie hat während dieser Zeit 175 Fälle erledigt, was ungefähr einer dreifachen Besucherzahl entsprach. Denn mit einer einzigen Beratung war es fast nie abgetan. Die Fälle betrafen in der überwiegenden Zahl Fragen aus der sozialen Gesetzgebung und dem Mietrecht. Die Stelle ist dem jüdischen Wohlfahrtsamt angegliedert und stellt wohl die einzige Arbeitsgemeinschaft desselben dar, die nicht nur keine besonderen Geldmittel erfordert, sondern im Gegenteil da» Wohlfahrtsamt in mancherlei Hinsicht durch ihre erfolgreiche Arbeit entlastet. In vielen Fällen gelang es, die Niederschlagung von Gerichtskosten, Steuern aller Art, besonders der Hauszinssteuer, zu erreichen. Diese Summen hätten sonst von den Rechtsuchenden gezahlt werden müssen und ihnen dann beim Bestreiten notwendiger Lebensbedürfnisse gefehlt. Ebenso wurden durch Einwirkung von Renten oder Entschädigungssummen Gelder beschafft, die sonst 236

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