Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 12 (Juni 1928)
- Date
- 1928-06-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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JÜDISCHE RECHTSSCHUTZSTELLEN UND SCHIEDSGERICHTE VON RECHTSANWALT U. NOTAR FOERDER, BRESLAU I. Im Februarheft dieser Zeitschrift hat Ober-Regierungsrat Dr Geyer über Wesen, Entwicklung und Einrichtung der gemeinnützigen, parteilosen Rechtsauskunftsstellen geschrieben und die Notwendigkeit ihres Bestehens und weiteren Ausbaues begründet. Die folgende Untersuchung soll der Prüfung dienen, ob und inwieweit das dort Gesagte auch auf jüdische Rechtsschutzstellen Anwendung zu finden hat. Rechtsnöte sind interkonfessionell. Auch unter den Juden, zumal der Großstadt mit ihren vielgestaltigen Lebens- und demzufolge auch Rechtsbeziehungen gibt es täglich Menschen, die der Hilfe in Rechtsangelegenheiten bedürfen und nicht die Möglichkeit besitzen, sich entgeltlichen Rechtsrat einzuholen. Die Kreise, die in solche Lage kommen, sind nicht immer die gleichen wie in der übrigen Bevölkerung. Das soll nicht etwa heißen, daß es nicht auch einen verarmten jüdischen Mittelstand gäbe. Freilich, das Märchen von der „kapitalistischen Vorherrschaft der Juden", das von bestimmten Parteien des deutschen Reichstages gerade in diesen Wochen der politischen Wahlen zu durchsichtigen Zwecken besonders stark aufgewärmt wurde, hat schon derart in weiten Kreisen der deutschen Bevölkerung Glauben gefunden, daß man mitunter Zweifel äußern hört, ob es überhaupt eine nennenswerte Zahl jüdischer Armer gibt. Nun, die Statistik unserer Großgemeinden gibt eine erschütternde Auskunft über jüdisches Elend, die leider jeden Zweifel an seiner Existenz beseitigt. Aber auch der jüdische Mittelstand hat unter den Wirkungen des Krieges und der Inflation schwer gelitten. Der jüdische Kleinrentner, der einst bemittelte Akademiker oder Kaufmann, der vor dem Kriege im Begriff war, sich zur Ruhe zu setzen und jetzt im Greisenalter nach jeder Verdienstmöglichkeit haschen muß. um sein Leben zu fristen: sie sind auch bei uns bekannte Erscheinungen. Dazu treten jedoch, wenigstens in den größeren zunächst der Grenze gelegenen Gemeinden Deutschlands, und zwar sowohl im Osten wie im Westen, die vielen Ausländer, die infolge der verwickelten Paß- und Aufenthaltsvorschriften sowie , der Ausnahmestellung, die ihnen mitunter auch in Gesetzen anderer Materien zugewiesen wird, zuweilen aus ihren Rechtsnöten überhaupt nicht herauskommen. Ihre Zahl bleibt weit hinter der zurück, die der Judenhaß erfindet. Besagt doch die im Aprilheft des laufenden Jahrgangs dieser Zeitschrift auf S. 207 veröffentlichte amtliche Statistik, daß es in ganz Deutschland nur zirka 200 000 Ausländer gibt, von denen die jüdischen sicher nur einen kleinen Bruchteil darstellen. Immerhin ist ihre Zahl gerade in Großgemeinden ausreichend (in Breslau 1500 bis 2000), um in der Sprechstunde einer Rechtsschutzstelle nicht unerheblich ins Gewicht zu fallen. Denn — und darauf kommt es liier an — diese Ausländer sind fast durchweg arm. Sie entstammen 234