Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 12 (Juni 1928)
- Date
- 1928-06-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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stehen können. In den Gefängnissen ist die Wiederkehr von kleinen Kaufleuten, die nach der Entlassung aus der Anstalt solchen Kleinhandel gründeten, nichts Seltenes. Meines Erachtens kann der ganze Fragenkomplex der Strafentlassenen in Deutschland nicht von dem allgemeinen Problem der wirtschaftlichen Notlage losgelöst werden. Der kriminelle Ausländer wird in den meisten Fällen des Landes verwiesen. In unseren Gemeinden und Vereinen erschallt immer lauter die Klage über den wirtschaftlichen Boykott jüdischer Angestellter. Die wohlgemeinten Aufrufe, jüdische Angestellte zu beschäftigen, brauchen nicht ganz ungehört zu verhallen, sie werden aber nur zum geringen Teil die Lage verbessern. Man vergesse doch nicht — was schon betont wurde — daß weite Schichten des selbständigen Kaufmannsstandes bitter um die Existenz kämpfen und zur Liquidierung ihrer Unternehmungen gezwungen werden. Dadurch wächst die Zahl der beschäftigungslosen, stellungssuchenden Kaufleute. Deshalb müssen Gemeinden und Organisationen sich dazu entschließen, nicht nur Kredit- und Darlehnskassen, sondern auch große wirtschaftliche Unternehmen zu gründen, z. B. Warenhäuser mit Fabrikationsbetrieb, die Raum und Betätigung bieten für kaufmännische, industrielle, intellektuelle (Bürobetrieb) und handwerksmäßige Betätigung. In solchen Betrieben könnte der aus der Anstalt entlassene Rechtsbrecher am ehesten und leichtesten wieder resozialisiert werden. Ich bin mir bewußt, daß auch solch ein Gedanke leichter ausgesprochen als verwirklicht werden kannn. Ich selbst sehe einen Teil der Schwierigkeiten. Denn zunächst muß ja eine Absatzmöglichkeit für solch ein großes geschäftliches Unternehmen gesichert bzw. in Aussicht gestellt sein. Sodann höre ich schon die Befürchtungen, daß hierdurch nicht nur den schon bestehenden Unternehmen Konkurrenz entsteht, sondern daß auch der Antisemitismus Nahrung erhalten könnte. Selbstverständlich müssen derartige Gründungen auf streng wirtschaftlicher Grundlage beruhen, auf den offiziellen Marktpreis Rücksicht nehmen, usw. Die evtl. Ueberschüsse sind allgemein humanitären und religiös-kulturellen Zwecken zuzuführen. Nebenbei sei bemerkt, daß hierdurch vielen Glaubensbrüdern die Möglichkeit gegeben wird, Sabbath und Feiertage zu halten, wodurch eine Vertiefung und Bereicherung des religiösen Lebens gewährleistet wird. Ich wolte hier keinen festen Plan über die Lösung des Problems der Gefangenenfürsorge entwickeln. Ich wollte nur eine Anregung geben. Ausführung und Verbesserung soll den Fachleuten überlassen bleiben. Aber wenn in dem niedergelegten Rahmen einzelnes Wirklichkeit und Gestalt erhalten sollte, ist der Zweck dieser Zeilen erreicht. Industrielle, Bankiers, Kaufleute und Handwerker haben das Wort! 233