Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 12 (Juni 1928)
- Date
- 1928-06-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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kräfte. Es ist in Zeiten wirtschaftlicher Depression vollständig unmöglich, diese Wunden des sozialen Lebens auf die genannte Weise zu schließen. In vielen Gesprächen mit meinen katholischen Amtsbrüdern, Oberpfarrer Heine und Rösler, kamen wir zu dem Resultat, daß das ganze Problem nur gelöst werden kann, wenn der Staat in seinen verschiedenen Betrieben gesetzlich dazu gezwungen wird, einen bestimmten Prozentsatz Vorbestrafter einzustellen. In den letzten Jahren sind von evangelischer und katholischer Seite sogenannte Uebergangshäuser gegründet worden. Sie haben die Aufgabe, dem Gesetzesbrecher nach Entlassung aus der Anstalt Unterkunft und Arbeit zu gewähren. Auch das kann nur eine Teillösung des Problems bedeuten. Vor allen Dingen hat der Verheiratete den berechtigten Wunsch, nach monate- oder jahrelanger Trennung zu seiner Familie zurückzukehren. Es kommt also nur für Ledige in Betracht. Sodann ist Voraussetzung, daß 90 Prozent aller Gesetzesbrecher den Arbeiterkreisen entstammen, die leicht jedwedes Handwerk erlernen und ergreifen können, der Kaufmann und Kopfarbeiter, aus dessen Kreisen sich die jüdischen Rechtsbrecher zusammensetzen, kommt hierbei nur schwer auf seine Rechnung. Denn Umschichtung des Berufes ist leichter ausgesprochen als vollzogen. Jedenfalls gehört eine Erziehung von langer Dauer dazu. Menschen sogenannter höherer und besserer Stände im reiferen Alter den primitiveren Berufen zuzuführen. Was geschieht seitens der Gemeinden und Organisationen für den entlassenen Rechtsbrecher? Sehr viel und sehr wenig. Sehr viel, entsprechend den Mitteln, die hierfür zur Verfügung stehen in Anbetracht der allgemeinen wirtschaftlichen Notlage der deutschen Judenheit. Man gewährt jedem Entlassenen Unterkunft. Wohnungsgelegenheit. Mietsbeihilfen und Lebensmittel (Eßkarten u. dgl.) für eine bestimmte Zeit. In der Kleiderkammer der jüdischen Gemeinde, früher auch in der Arbeiterkolonie in Weißensee. finden und fanden einzelne Arbeitsgelegenheit. Im übrigen muß es dem Entlassenen überlassen bleiben, sich von neuem eine Existenz zu suchen und zu gründen. Hierbei wurden auch ganz kleine Darlehn gewährt, um einen Kleinhandel zu begründen. Größere Darlehn werden bekanntlich nur gewährt, wenn sachliche Sicherheiten vorhanden sind, und diese fehlen naturgemäß bei den gescheiterten Existenzen. Ich halte die Bereitstellung von Mitteln zur Begründung eines Kleinhandels für durchaus verfehlt. Wir leben in einer Zeit, wo der Zwischenhandel und das Engrosgeschäft von den Fabriken einerseits, vom Warenhaus bzw. den Konzernen andererseits zermalmt wird. Der Detaillist größeren Stils bezieht seine Ware vielfach direkt von der Fabrik. Breite Schichten der früheren Begüterten der deutschen Judenheit gehen heute zugrunde durch diesen wirtschaftlichen Prozeß. Wie soll da der Hausierer und Kleinhändler be- 232