Mannheim
Compact Memory

Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-06-01 · 12 (Juni 1928) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
12 (Juni 1928)
Date
1928-06-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2709108-2709109-2709120--248-2709432
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Wie also „alle Erkenntnis mit der Erfahrung beginnt und nicht aus der Erfahrung stammt4', muß zwischen der Aeußerungsweise des Individuums und der Gesellschaft im weitesten Sinne des Wortes ein reziprokes Verhältnis herrschen; der subjektive Faktor ist von dem objektiven nur in der Abstraktion der Gedankenwelt, nicht in der Wirklichkeit zu trennen. In der Resozialisierung des Gesetzesbrechers müssen beide Momente beachtet werden. Jede einseitige Betonung muß den Erfolg der gestellten Aufgabe illusorisch machen. Natürlich gelangt man leichter zum Ziel, wenn die erreichte moralische, soziale Gesinnung nicht wieder sogleich nach Verbüßung der Strafe den wirtschaftlichen Kampf aufzunehmen hat. Die mühselig erworbene soziale Gemütsdisposition und die moralischen Kräfte werden leicht dispersiert und absorbiert, wenn der Gesetzesbrecher nach erlangter Freiheit wirtschaftliche Verhältnisse vorfindet, die seine Eingliederung in das soziale Leben erschweren und bisweilen unmöglich machen. Neuerdings hat Franz Exner in seinen Schriften „Krieg und Kriminalität" ja mit eklatanter Deutlichkeit das Prävalieren der äußeren Faktoren betont und den Nachweis erbracht, daß jede einseitige individuelle Behandlung des Problems zum Scheitern verurteilt sein muß. Es entsteht nun die Frage, welche Mittel und Wege sind praktisch einzuschlagen, um am schnellsten zum Ziele zu gelangen. Das gesellschaftliche Vorurteil gegenüber Vorbestraften ist bekannt. Die Arbeitgeber sträuben sich, solche Menschen in ihren Betrieb einzustellen. Sie hegen Mißtrauen gegen sie. Denn sie sollen ja gleichsam einen Teil ihres Vermögens in die Hände von Menschen legen, die vielfach Treue und Glauben gebrochen haben. So bleibt die Tür dem Rechtsbrecher zum Eintritt in die Gesellschaft auf immer versperrt. Der evangelische Strafanstaltsoberpfarrer Dr. Klatt hat in seiner so lichtvollen, von logischer Schärfe und Sachkenntnis zeugenden und immer noch nicht genügend gewürdigten Schrift: „Das Los des Vorbestraften" treffend die Gleichung aufgestellt: Rechtsbruch — Gefängnisstrafe + lebenslängliche Degradierung zur Klasse der Vorbestraften! Die Bemühungen, den Schiffbruch erlitten habenden Existenzen die Privatbetriebe und Unternehmungen zu eröffnen, sind z. Zt, mehr oder minder zum Scheitern verurteilt. Nur sporadisch findet der Vorbestrafte Eintritt in solche Stellen. Weigern sich doch selbst Arbeiter, zusammen mit diesen Leuten zu arbeiten. In Berlin stellen Untergrundbahn und Aboag grundsätzlich Vorbestrafte nicht ein. In der Nähe des Stettiner Bahnhofs befinden sich eine Anzahl Stellenvermittlungsbüros für Landarbeiter. Auch diese Büros haben es vielfach abgelehnt. Vorbestrafte einzustellen, mit der Begründung, daß man es bei dem herrschenden Ueberfluß an Arbeitnehmern nicht nötig habe, gerade Vorbestrafte anzunehmen. Hier liegt eben die Wurzel des Problems. Die Resozialisierung ist in erster Linie abhängig von Angebot und Nachfrage der Arbeits- 231

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.