Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 11 (Mai 1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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schwierige, mit den Angehörigen voraus. Der Uebergang in die Freiheit sollte nicht allzu schroff und deshalb vorbereitet sein. Einen vorbildlichen Weg hat Hedwig Wangel in dem von ihr gegründeten Uebergangsheim für weibliche Entlassene gewiesen. Der Gefangene muß bei seiner Entlassung Unterkunft finden, mit der nötigen Kleidung versorgt sein und die Mittel haben, solange zu existieren, bis er wieder seinen ersten Verdienst erhält. Was er von der Anstalt als Arbeitsverdienst und im Notfall als Zulage bekommt, reicht nur für kurze Zeit aus. Nicht immer ist der Fürsorger in der glücklichen Lage, aus eigener Tasche oder aus Spenden verständnisvoller Freunde das Nötige zuzulegen. Von den Schwierigkeiten der Arbeitsbeschaffung ist bereits gesprochen worden. Hat man es in der Zeit der Anstaltsbetreuung verstanden, ein persönliches Verhältnis zu den Verurteilten herzustellen, dann wird auch die Verbindung mit so manchem Entlassenen erhalten bleiben und diesem Antrieb und Selbstvertrauen verleihen und stärken. Diese Betrachtung über einen Teil der Gefangenen-Fürsorge zeigt uns, daß der sie Ausübende nicht nur eine gewisse Begabung, nicht nur Lust und Liebe für sie besitzen, sondern daß er sich in die mit ihr zusammenhängenden Fragen immer mehr hineinarbeiten und hineinleben, daß er für seine Aufgabe vorbereitet sein muß. Darum helfen jüdisch-soziale Kurse und die vertiefte soziale Ausbildung an den Rabbinerseminaren einem Mangel ab. Wer das Bewußtsein haben darf, auch nur einzelnen dieser Entgleisten in seelischer Not geholfen zu haben, dem ist in diesem Bewußtsein reicher Dank geworden. MATERIAL ZUR GRÜNDUNG EINER DARLEHNSKASSE Die in früheren Heften unserer Zeitschrift veröffentlichten Aufsätze zur Frage der jüdischen Kredithilfe durch Darlehnskassen (Heft 7, Dr. Lamm und Heft 8, James Goldschmidt-Berlin) haben in einer breiteren Oeffentlichkeit beachtlichen Anklang gefunden. Sie waren auf mannigfachen Tagungen jüdischer Gemeindeverbände Gegenstand des Interesses und vertiefender Diskussion, ein Beweis, wie stark das Bedürfnis zur Gründung derartiger Institutionen ist. Zahlreiche Anfragen aus unserem Leserkreise waren zu verzeichnen, die darauf abzielten, in Einzelfragen praktisch beraten zu werden. Wir veröffentlichen deshalb im folgenden einiges Material der größten jüdischen Darlehnskasse, (Jüdische Darlehnskasse G. m. b. H., Berlin C. 2, Rosenstr. 2—4), das im einzelnen sicherlich bei Gründungsfragen zum Muster genommen werden kann: I. BEDINGUNGEN: (AUSZUG AUS DEN RICHTLINIEN DES GESCHÄFTSAUSSCHUSSES) „1. Die Jüdische Darlehnskasse G. m. b. H. gewährt Dar lehn regelmäßig nur bis 1000 Mark. Die Stempelgebühren für Schuld- und Bürgschein hat der Darlehnsnehmer zu tragen. Darlehn werden nur für produktive Zwecke gewährt; daher muß der Schuldner eidesstattlich versichern, wieviel Steuerschulden, Mietsschulden, Arztschulden, Wechselschulden und Warenschulden er hat. Der Ehegatte des Schuldners muß stets den Schuldschein mitunterschreiben. 219