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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-05-01 · 11 (Mai 1928) · page 6

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
11 (Mai 1928)
Date
1928-05-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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daß alle Menschen straucheln können, und daß wertlos und schwac h nur der ist, der sich nicht wieder aufzurichten vermag, daß es für den, der vom rechten Wege abgekommen ist, nie zu spät ist, umzukehren, daß der reuevoll sich wieder Zurückfindende einmal noch über den Hohenpriester gestellt wird, daß er Anteil hat an dieser Welt und an jener Welt (Sanh. 43 b). Es gilt, unaufdringlich die Erkenntnis zu vermitteln, daß nicht ein „angenehmes" Leben, Vergnügungen, Luxus in Kleidung u. dergl. die wahren Lebensgüter sind. Hinweise auf das Glück im Familienleben werden um so nachhaltiger wirken, je tiefer das Gefühl des Alleinseins niederdrückt, zumal ein großer Teil der jüdischen Gefangenen mit Rührung auf das Leben im Elternhause wie auf ein Heiligtum zurückblickt, das ihnen nun verloren scheint. Erörterungen über den Antisemitismus, über die Pflicht aller Juden, den Abwehrkampf zu führen, über die Verantwortlichkeit des einzelnen für die Gesamtheit und für die Religion erwecken und stärken den Vorsatz, dem jüdischen Namen Schande zu ersparen. Ferner erscheint es angebracht, sich dahin auszusprechen, daß der Wille das Ausschlaggebende im Leben ist, daß jeder Mensch sich in gewissen Grenzen sein Dasein selbst gestaltet und daß jeder, wenn er in der Freiheit seine Kräfte und Fähigkeiten in redlicher Arbeit verwendet, viel leisten und nützen kann. Wir sind uns natürlich nicht darüber im Zweifel, daß das keine bei allen wirkende Mittel sind und daß nach der Entlassung schlechte Gesellschaft und Veranlagung, Versuchung und Not oft in einem Augenblick die festesten und besten Vorsätze über den Haufen werfen. Darum heißt es, noch vor dieser Zeit und in dieser Zeit zu sorgen; doch darüber am Schluß. In dem modernen Strafvollzug herrscht der Gedanke, daß die Hoffnung ein stärkerer Antrieb ist als die Furcht. Der Verurteilte soll die Möglichkeit haben, seine Lage zu verbessern. Er darf nie das Bewußtsein verlieren, daß die Art und schließlich auch die Dauer seiner Strafe von seinem guten Willen abhängt. Deshalb ist dem Gefangenen die Gelegenheit gegeben, durch gute Führung, Fleiß und sonstige Bewährung von der ersten in die zweite und dritte „Stufe" zu kommen, mit denen Erleichterungen und Annehmlichkeiten (häufiger Briefwechsel, vermehrte Lektüre, Turnstunde, Blumenschmuck in der Zelle u. a.) verbunden sind. Schließlich kann ein Teil der Strafe im Gnadenwege — meist gegen eine Bewährungsfrist — erlassen werden. Bei alledem soll der Fürsorger mitwirken: den Gefangenen in seinem Wesen und seiner Führung beeinflussend, ihm bei der Abfassung seines Gnadengesuches zur Seite stehend und die entscheidenden Instanzen wiederum nach seiner Einsicht beratend. Er trägt so seine Verantwortung für einen zu gewährenden Gnadenerweis. Auch aus diesem Grunde muß er seinem Schützling beistehen noch nach der Entlassung. Einem großen Teil der jüdischen Gefangenen ist der Rückweg dadurch geebnet, daß die Familie sie wieder aufnimmt und stützt, bis sie ihren Platz im Leben sich wieder verschafft haben. Allerdings gehen dem meist erst Verhandlungen, oft lange und recht 218

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