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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-05-01 · 11 (Mai 1928) · page 4

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
11 (Mai 1928)
Date
1928-05-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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sie selbst sie verweigern, und daß ihr Bruder ohne ihre Hilfe ein „ordentlicher Mensch" eben nicht wieder werden kann. Alle diese Schwierigkeiten stellen hohe Anforderungen an den Fürsorger. Ausschlaggebend ist natürlich die persönliche Eignung. Wer mit der Gefangenen-Fürsorge sich befaßt, darf nicht auf Dank rechnen und sich nicht leicht enttäuschen lassen. Er muß sich von vornherein darüber klar sein, daß ein Teil seiner Arbeit vergeblich sein und daß auch ein Erfolg oft gar nicht oder erst viel später sichtbar in die Erscheinung treten wird. Und doch wirkt, was an Liebe und in Liebe geübt worden ist, nach in der Welt und ist nie verloren. Ein Herz, das jeden Menschen nach der besten Seite beurteilt (Aboth I, 6), das keinen beurteilt, ohne sich in seine Lage versetzt zu haben (Aboth II, 5), ist die selbstverständliche Voraussetzung für diese Fürsorge. Wer sie ausübt, darf kein Paragraphenmensch sein und sich den Gefangenen gegenüber nicht als Beamter, sondern als Berater und Helfer fühlen. Er muß die Fähigkeit haben, sich in ihre Seele einzufühlen und sich bei allem Wohlwollen von ihnen nicht täuschen zu lassen. Denn stärker als anderswo herrschen in den Anstalten Verstellung und auch religiöse Heuchelei. Liegt schon in fast jedem Menschen das Bestreben, sich besser zu geben als er ist, so ist das in verstärktem Maße dort der Fall, wo Schlechtes zu verbergen ist und Annehmlichkeiten und Erleichterungen in einer Zwangslage von dem Wohlwollen der anderen abhängen. Auf jeden Fall muß daher den Gefangenen die Freiheit ihrer religiösen und politischen Meinung so sehr gelassen werden, daß sie wissen, sie können sich durch Teilnahme am Gottesdienst usw. nicht Beliebtheit und Wohlwollen erwerben oder verscherzen. Die richtige psychologische Behandlung erfordert die Gabe, Menschen zu beurteilen, und eine gewisse Erfahrung, die nur allmählich erworben wird, aber noch nicht abgestumpft und gleichgültig gemacht hat. Schließlich wird zu empfehlen sein, daß der die Fürsorge Ausübende möglichst im Zusammenhang mit der Anstalt und ihren Organen steht, ihnen im gewissen Sinne eingegliedert ist, da er in seiner Tätigkeit, wenn sie gedeihlich und erfolgreich sein soll, auf eine verständnisvolle Zusammenarbeit mit dem Strafvollzug angewiesen ist. So sehr es auch zu begrüßen ist, wenn ein immer größer werdender Kreis in die Fürsorge für die Gefangenen Einblick erhält und an ihr mitarbeitet, so darf und kann diese Hilfe doch nicht ohne engere Verbindung mit denen geleistet werden, auf deren Mitwirkung nicht verzichtet werden kann, da sie den zu Betreuenden täglich vor Augen haben und zum mindesten große Erfahrung besitzen. Daß zu der Seele weiblicher Gefangener eine gütige, reife Frau leichter und vollkommener als der Mann den Zugang sich erschließt, erscheint mir selbstverständlich. Wenn wir nun zuletzt zur Gefangenen-Fürsorge im engeren Sinne kommen, so muß von vornherein deutlich ausgesprochen werden, daß der Fürsorger oder Seelsorger, auch wenn er Beamter ist, stets sich bemühen muß, zu seinen Schützlingen — als solche soll er die ihm Anvertrauten betrachten — ein rein menschliches 216

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