Mannheim
Compact Memory

Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-03-01 · 9 (März 1928) · page 19

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
9 (März 1928)
Date
1928-03-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2709108-2709109-2709117--205-2709386
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

schaffenden Arbeitsmöglichkeit. Und — auch dieses ist schon oft gesagt worden — es sind nie die schlechtesten Leute, die dem Lande den Rücken kehren. Es muß zugegeben werden, daß bei der Entwicklung der neuzeitlichen, rationalisierten und mechanisierten Wirtschaftsformen, die allmählich auch auf den ländlichen Betrieb übergreifen, ja übergreifen müssen, um seine Rentabilität zu sichern, — daß bei dieser Entwicklung die Intelligenz des einzelnen Arbeiters gesteigert werden muß. Eine Steigerung der Intelligenz hat aber beim Arbeiter, wie wir diesen Weg bei den städtischen Großbetrieben seit der Industrialisierung Deutschlands deutlich verfolgen konnten, immer das Bestreben ausgelöst, sich von jeder geistigen Bevormundung durch den Betriebsleiter freizumachen. Als ein Hauptgrund der Landflucht wird sehr oft der niedere Lohn angegeben; den Leuten stehen häufig trotz sparsamer und äußerst primitiver Lebensweise in vorgerücktem Alter keine Mittel zur Verfügung, eine wirtschaftlich und sozial gehobene Stellung einzunehmen. Ich möchte hier nicht den Ausspruch eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers, sondern Arbeitgebers meiner Bekanntschaft anführen, welcher ganz richtig erklärte: „Beim Landarbeiter und seiner Abwanderung zur Stadt ist meines Erachtens seine Hoffnungslosigkeit der Zukunft gegenüber von maßgebendem Einfluß. Es wäre zu erwägen, ob nicht der Staat durch Ankauf von kleinbäuerlichen Siedlungsstellen dem verheirateten Landarbeiter nach so und soviel Jahren Dienstzeit einen gesetzlichen Anspruch zum Erwerb einer solchen Siedlungsstelle bei entsprechend geringer Anzahlung und Amortisation geben sollte." Feiner spielt im Norden die Wohnungsfrage bezüglich der Abwanderung eine große Rolle. Ich konnte beobachten, daß besonders bei kinderreichen Familien die Söhne und Töchter im Hinblick auf die oft traurigen Wohnverhältnisse sich sobald wie möglich eine Stellung in der Stadt suchten. Trotz der regierungsseitig bereitgestellten Mittel zur Unterstützung des Wohnungsbaues für deutsche Landarbeiter wird von diesen Mitteln von den landwirtschaftlichen Besitzern verhältnismäßig noch viel zu wenig Gebrauch gemacht; besonders da, wo starke Beschäftigung polnischer Wanderarbeiter vorherrscht. Diese begnügen sich mit oft äußerst mangelhafter Kasernierung. Auch trägt heute noch trotz der regierungsseitig stark beschränkten Anzahl der Polen die Ausländerbeschäftigung häufig zur Zurückdrängung des deutschen Landarbeiters bei. Ich konnte feststellen, daß inmitten rein agrarischer Bezirke, welche stark mit Polen belegt waren, deutsche Landarbeiter arbeitslos waren und Erwerbslosenunterstützung bezogen. Der Bürgermeister eines Landstädtchens erklärte mir: „Ich hätte keinen einzigen Erwerbslosen, wenn die Polen nicht in der Umgegend wären!" Diese Umstände tragen meiner Einsicht nach sehr zu dem Hauptübel bei, an dem der Landarbeiterstand krankt: Er fühlt sich selbst noch nicht als in sich geschlossener, wirtschaftlich wichtiger Stand, wie wir das bei den verschiedenen Kategorien der gelernten, qualifizierten Industriearbeiter kennen. Mit irgendwelcher Organisation, gleichgültig, welcher politischen Richtung sie angehört, ist es allein noch nicht getan. Der .Landarbeiterstand, als Ganzes genommen, steht als solcher bei der Allgemeinheit noch nicht in dem Ansehen, das er verdient, und daraus leitet sich wieder manche andere unerwünschte Erscheinung ab: die Gleichgültigkeit der Allgemeinheit ihm gegenüber, der mit einem gewissen Erstaunen gemischte Widerwille eines großen Teiles des Großgrundbesitzes gegen die oft noch recht bescheidenen Versuche des Landarbeiters, seine soziale Lage zu verbessern. Kein Zweifel, der Landarbeiter ist auch heute noch das Stiefkind unter den Handarbeitern. Wie oft kann man von verheirateten Landarbeitern hören: „Mein Sohn soll nicht auf dem Gute bleiben, er soll etwas lernen." Befreiung polnischer landwirtschaftlicher Wanderarbeiter von der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung. Der Reichsarbeitsminister veröffentlicht folgende Verordnung (RG.- Bl. I, 53 v. 15. Dezember 1927): „Auf Grund des § 209 Abs. 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 (Reichsgesetzblatt I, S. 187) wird nach Anhörung des Verwaltungsrats der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hiermit verordnet: 191

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.