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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-03-01 · 9 (März 1928) · page 17

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
9 (März 1928)
Date
1928-03-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Arbeitsbeschaffung für die jüdischen Arbeitslosen. Damit, daß es nun gelungen ist, das Interesse und die Aufmerksamkeit der jüdischen Oeffentliclikeit und ihrer prominenten Führer auf dieses schwierige jüdische und wirtschaftliche Problem hinzulenken, ist erst ein Teil der Arbeit geleistet. Nunmehr gilt es, auf dem einmal beschritte nen Weg fortzufahren und durch wirklich sachliche Arbeit nicht nur auf den Boykott aufmerksam zu machen und ihn zu verurteilen, sondern Arbeits- und Lebensmöglichkeiten für die ungeheure Zahl jüdischer Erwerbsloser zu beschaffen. Dies ist eine Aufgabe, für die alle Kräfte des deutschen Judentums angespannt werden müssen. Es liegt aber weder in den Möglichkeiten einer bestimmten Richtung noch einer einzelnen Gemeinde, hier zu helfen. Nur großzügiger Ausbau des jüdischen Arbeitsnachweiswesens und eine weit ausgedehnte Propaganda bei jüdischen und nicht jüdischen Arbeitgebern können dem jüdischen Erwerbslosen wieder zu Arbeits- und Lebensmöglichkeiten verhelfen. Der jüdische Erwerbslose hat wie jeder Bürger dieses Staates ein Recht auf Arbeit, und wer ihm dieses Recht schmälert, der schädigt ihn als Staatsbürger und als Mensch. Der Kampf für das Recht auf Arbeit muß die Parole in d e r j ü d i - sehen Oeffentliclikeit w e r - d e n. Stehen alle Richtungen des deutschen Judentums geschlossen hinter dieser Parole, so muß und wird es gelingen, die Not der jüdischen Arbeitslosen nicht durch Almosen und Wohlfahrtspflege, sondern durch produktive Arbeit und genügende Verdienstmöglichkeit zu lindern. Die wirtschaftliche Lage der Angesteilten Die Kompliziertheit unserer Wirtschaft, zunehmendes Arbeitstempo und steigende Arbeitsintensität stellen auch an den Angestellten immer höhere Anforderungen. Der Wettbewerb unserer Wirtschaft mit der der übrigen Industriestaaten kann nur mit einer fachlich gut vorgebildeten, leistungsfähigen Angestelltenschaft bestanden werden. Diese wirtschaftlichen Notwendigkeiten und ein ständiger Kampf um den Arbeitsplatz zwingen den Angestellten zu einer gründlichen Berufsvorbereitung, wenn er vorwärtskommen und seinen Arbeitsplatz nicht verlieren will. Mit Recht müssen deshalb die Angestellten eine ihrer Vorbildung und Tätigkeit entsprechende Sicherung ihrer Existenzgrundlage, Verankerung von verdienten Sonderrechten und eine standeswürdige Festsetzung ihres Einkommens erwarten. Gemessen an den beruflichen Anforderungen können schon die den x\ngestellten gezahlten Gehälter nicht als eine gerechte Abgeltung der verlangten Arbeitsleistung angesehen werden. Die ausgiebige Erörterung über die Erhöhung der Beamtenbezüge in den letzten Wochen hat sicher dazu beigetragen, ganz falsche Ansichten über die Gehälter der Angestellten aufkommen zu lassen. Für den Uneingeweihten mußten die dauernden Hinweise auf die Notlage und Verschuldung der Beamten den Eindruck hinterlassen, als sei die Beamtenschaft diejenige Schicht, der es am schlechtesten ginge. Darstellungen aus den Beamtenkreisen selbst ließen oft anklingen, daß in der Privatwirtschaft bessere Gehälter gezahlt würden. Für eine kleine Oberschicht, die sich hauptsächlich aus Direktoren und Gleichgestellten zusammensetzt, mag das zutreffen. Eine Verallgemeinerung führt unbedingt zu Fehlschlüssen. Das Gros der Angestellten befindet sich in einer wesentlich schlechteren Lage als die Beamtenschaft. Der Gewerkschaftsbund der Angestellten hat in seinem Jahresbericht für 1926 die durchschnittlichen tariflichen Mindestgehälter für bestimmte Tätigkeitsgruppen und bestimmte Lebensalter nach dem Stande vom 3!. Dezember 1926 festgestellt. Die Feststellungen stützen sich auf 100 der bedeutendsten Tarifverträge für Angestellte und berücksichtigen die verschiedenen Geschäftszweige. Großstädte, mittlere und kleinere Orte. Die Tätigkeitsmerkmale entsprechen der in den Tarifverträgen am meisten gebräuchlichen Einteilung der Angestellten in vier Gruppen. Als Gesamtdurchschnitt im gesamten Reichsgebiet für kaufmännische Angestellte ergibt sich ein Gehalt in männl. weibl. Reichsmark Gruppe 1: einfache Arbeiten nach vollendetem 21. Lebensjahr 112.45 101.72 Gruppe 2: allgemeine gehobene Tätigkeit nach vollendetem 24. Lebensjahr 153.94 139.98 189

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