Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 9 (März 1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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besser von einer Stelle, an der die Gaben zusammenströmen, geholfen werden kann als durch noch so gut gemeinte kleine Scherflein, die man persönlich gibt. Etwas Aehnliches gilt von den Wanderarmen. Die persönliche Unterstützung hat es zum großen Teil mit verschuldet, daß die professionsmäßigen Bettler oder die unnütz Umherwandernden reichliche Unterstützung fanden, während die anderen karg bedacht wurden und leer ausgingen. Vor allem aber ist eines zu bedenken. Die gesamte jüdische Wohlfahrtspflege hat sich ebenso wie die allgemeine Wohlfahrtspflege in den letzten Iahrzehnten von Grund aus umgestellt. Es gilt nicht mehr, Almosen zu geben, sondern soziale Hilfeleistung. Unterstützung durch Gaben ward nach wie vor demjenigen zuteil, der nicht in der Lage ist und nicht in die Lage versetzt werden kann, sich selbst sein Brot zu verdienen und sich auf eigene Füße zu stellen, d. h. dem körperlich oder geistig Schwachen, dem hilfsbedürftigen Kinde oder dem Greis, der ein Leben der Arbeit hinter sich hat. Aber in den weitaus meisten Fällen ist Aufgabe und Ziel der Hilfeleistung, den Unterstützten arbeitsfähig zu machen, so daß er sich aus eigener Kraft behaupten kann. Das ist so recht eigentlich im Sinne der biblischen und nachbiblischen Auffassung. Dies aber bedarf zu seiner Durchführung einer Organisation, in der Menschen tätig sind, die mit warmem Herzen, aber mit kühler, nüchterner Ueberlegung in jedem einzelnen Falle die Fähigkeiten und die Möglichkeiten prüfen und dann gegebenenfalls auch mit größeren Mitteln eingreifen, als der einzelne zur Verfügung stellen kann. In dieser Hinsicht kann die unmittelbare Hilfstätigkeit des einzelnen kaum jeweils etwas Großes leisten, wohl aber sehr leicht eine verständig eingeleitete Hilfeleistung durchkreuzen und stören. Es wird manchmal eingewendet, daß man der religiösen Pflicht des Wohltuns nicht genüge, wenn man dies Wohltun unpersönlich werden läßt. Es liegt auf der Hand, daß dieser Einwand falsch ist, ja ich möchte glauben, daß in sehr vielen Fällen, den Menschen, wenn sie diesen Einwand erheben, selbst unbewußt, etwas Eitelkeit mitspricht, der Wunsch, auch als Wohltäter von dem Unterstützten gekannt und geehrt zu werden. Dem steht die alte jüdische Anschauung entgegen, die die „Gabe im Verborgenen" besonders hoch wertet. Nicht, daß der Unterstützte mich kennt und mir dankt, soll mir nach jüdischer Auffassung die Befriedigung gewähren, sondern das Bewußtsein, daß ich mitgeholfen habe, einen Menschen oder eine Familie wieder auf eigene Füße zu stellen. Mit Recht lobt der Talmud denjenigen, der ein Waisenkind in seinem Hause aufzieht. Aber wollten wir dies Lob ganz buchstäblich verstehen, so würde den wenigsten Waisenkindern geholfen werden. Jeder wird der Ansicht sein, daß er seiner religiösen und sittlichen Pflicht am besten gerecht wird, wenn er die Anstalten für Waisenkinder u. dgl. unterstützt. Es geht auch nicht an, daß wir in unserer jüdischen Wohlfahrtspflege hinter unserer Zeit zurückbleiben und sie auf Anschauungen aufbauen, die durch Verhältnisse einer früheren Zeit bestimmt gewesen sind. Das ist nicht einmal 185