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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-03-01 · 9 (März 1928) · page 6

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
9 (März 1928)
Date
1928-03-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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IRI
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ZEDAKAH UND WOHLFAHRTSPFLEGE Der Charakter der gegenwärtigen Wohlfahrtspflege weist, verglichen mit seiner Vorkriegsgestalt, in ideologischer und materieller Beziehung tiefgehende Veränderungen auf. Diese Veränderungen sind insbesondere bestimmt durch den starken gesetzgeberischen Einschlag und damit im Zusammenhang durch die Notwendigkeit des Aufbaus einer andersgestaltigen organisatorischen Form auf der einen Seite, und durch die Wandlungen des Begriffes der Wohlfahrtspflege selbst von der reinen „Ortsarmenfürsorge" zur produktiven Arbeitsfürsorge im weitesten Sinne des Wortes auf der anderen Seite. Weite Kreise maßgeblicher jüdischer Oeffentlichkeit stehen dieser notwendigen Entwicklung fremd gegenüber. Sie befürchten, durch die einheitlich organisatorische Zusammenfassung (die allein schon durch den Umfang der jüdischen Not geboten ist) eine Beschränkung ihrer religiösen Verpflichtung, Zedakah, d. h. Wohltätigkeit zu üben; sie befürchten eine Entfremdung des Gebenden von dem Nehmenden und damit auch einen Rückgang des sozialen Gewissens. Diese Auffassung und Fragestellung scheint eine Erörterung und Klärung notwendig zu machen. Wir haben uns deshalb an einige, in der jüdischen Wohlfahrtsarbeit tätige und mit der Materie vertraute Persönlichkeiten gewandt und sie um ihre Stellungnahme zu diesem Fragenkomplex gebeten. Es war uns nicht verwunderlich, daß all diese Persönlichkeiten sich eindeutig für die Erfordernisse einer modernen Wohlfahrtspflege aussprachen, modern insofern, als sie den gewachsenen Anforderungen der Stunde gerecht wird, und doch uralt, da der Geist der wahren jüdischen Tradition sich mit ihr im Einklang befindet. Wir beginnen im folgenden mit der Veröffentlichung einiger dieser Meinungsäußerungen. Die Redaktion. DR. JAKOB HOROVITZ GEMEINDERABBINER, FRANKFURT/MAIN: Das Vorurteil, daß die organisierte Wohlfahrtspflege dem altjüdischen Begriff der Zedakah widerstreite, ist ebenso verbreitet wie unberechtigt. fn talmudischer Zeit gab es keine Gemeinde, die nicht ihre Kuppa, d. i. ihre Armenkasse gehabt hätte. Eine weitere Einrichtung, Tamchui, „Schüssel" genannt, ergänzte sie zumeist, die die Aermsten der Armen täglich mit Speise versah. Ließ jene ihre Wohltaten nur Ortsansässigen zuteil werden, so sorgte diese auch für die Durchwandernden. In allem Wandel der Zeiten erhielt sich die öffentliche Armenfürsorge innerhalb der jüdischen Gemeinde. Maimonides darf für seine und die vorangehenden Zeiten feststellen: „Nie haben wir von einer Gemeinde gehört oder eine Gemeinde gesehen, die nicht ihre Armenverwaltung hätte." Dort, wo der Wohlhabende sich seiner Verpflichtung vollkommen entzog oder auch nur weniger spendete, als er zu geben imstande gewesen wäre, wurden seitens des jüdischen Gemeinwesens Zwangsmaßregeln ergriffen. Selbst am Vortage des Sabbat konnte ein Widerstrebender gepfändet werden. So streng man indessen gegen die in diesem Betracht Säumigen vorging, mit ebenso zarter Rücksicht wurden diejenigen bebandelt, die mehr zu spenden pflegten, als sie kraft ihres Vermögens hätten spenden dürfen. An sie besonders heranzutreten, ist dem Armenpfleger auf das strengste 178

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