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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-02-01 · 8 (Februar 1928) · page 13

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
8 (Februar 1928)
Date
1928-02-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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worden. Hamburg hat die Rechtsauskunftsstellen in der Erkenntnis ihrer außerordentlichen Wichtigkeit verstaatlicht und sie mit gewissen Machtbefugnissen ausgestattet. Die Hamburger Stellen sind zugleich anerkannte Sühne- und Gütestellen. In Sachsen haben die Rechtsauskunftsstellen, insbesondere der Landesverband, die wärmste Unterstützung der Staatsregierung gefunden. War es vor dem Kriege in Sachsen das Ministerium des Innern, das mit dem Landesverband der sächsischen Rechtsauskunftsstellen in engster Fühlung stand, so ist es heute das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium. Der Landesverband wird nicht nur durch Anweisungen an die Landesbehörden von der Staatsregierung in seinen Bestrebungen gefördert, sondern auch mit Geldmitteln versehen. Der Landesverband sieht seine Aufgabe nicht nur darin, die bestehenden Rechtsauskunftsstellen zusammenzuhalten, ihren Ausbau zu erstreben und ihre Ziele zu fördern, sondern auch ganz besonders für Neugründung einzutreten und mit Rat und Tat hierfür behilflich zu sein. Die Ausbreitung der Rechtsauskunftsstellen läßt sich nicht mehr aufhalten, wie aus dem oben Gesagten bereits zu erkennen ist. sondern muß aufs eifrigste betrieben werden, weil das Bedürfnis nach Rechtsrat und Rechtshilfe immer mehr gewachsen ist und der einzelne Rechtsschutzsuchende bei der außerordentlichen Fülle von Gesetzen und Verordnungen auf allen Gebieten des bürgerlichen und öffentlichen Lebens gar nicht mehr in der Lage ist, sich zurechtzufinden. Hier hat die Tätigkeit des Landesverbandes eingesetzt und festgestellt, daß solche Stellen ganz besonders in den Großstädten und den Mittelstädten ein unbedingtes Erfordernis sind. Wie stark das Bedürfnis ist, zeigt die mir bekannte Ziffer der Besucher der städtischen Rechtsauskunftsstelle zu Chemnitz. Durchschnittlich sind monatlich 700 Besucher bei 25 Arbeitstagen beraten worden. Aus meiner Tätigkeit als früherer V orsitzender der Zwickauer Rechtsauskunftsstelle ist mir bekannt, daß dort monatlich durchschnittlich 600 Besucher die Rechtsauskunftsstelle aufgesucht haben. Gerade die städtische Einwohnerschaft bedarf an erster Stelle solcher Einrichtungen. Es ist deshalb der Landesverband wiederholt an die Mittelstädte herangetreten, um sie zur Gründung von Rechtsauskunftsstellen zu veranlassen. Diese Bestrebungen wird er fortsetzen, bis er sein Ziel erreicht hat. Die Landbevölkerung, die zum Teil in einfacheren Lebensverhältnissen lebt, wird die Rechtsauskunftsstelle nicht so notwendig gebrauchen wie die in der Stadt. Besteht einmal in der Stadt eine solche Stelle, so wird sie bald über das Weichbild hinaus bekannt und auch von Auswärtigen aufgesucht werden. 4. DIE EINRICHTUNG EINER R ECHTS AU S KU N FTS STE LLE Die Rechtsauskunftsstelle soll eine gemeinnützige und unparteiische Einrichtung sein. Die Stelle muß also nach außen hin eine gewisse Unabhängigkeit zeigen. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, als sei sie ein Zweig oder eine Abteilung der behörd- 161

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