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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-02-01 · 8 (Februar 1928) · page 12

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
8 (Februar 1928)
Date
1928-02-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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zu gewähren. Sie wollen ein Hort der Bedrängten und eine Stütze der im Rechtsleben unerfahrenen Minderbemittelten sein. Die Bezeichnung ..Rechtsauskunftsstelle^ trifft nicht ganz den Zweck und das Ziel. Die Stellen geben nicht nur Auskunft, sondern wollen auch, daß ihre Besucher ihr Recht erlangen. Sie geben also Rechtsberatung. Rechtshilfe und Rechtsschutz auf allen Rechtsgebieten. Diese gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen sind seit 1906 in einem Verband der Rechtsauskunftsstellen e. V. mit dem Sitz in Berlin-Friedenau vereinigt. 1911 gab es 176 solcher Rechtsauskunftsstellen im Deutschen Reich. Nach dem Kriege ist die Zahl etwas zurückgegangen, ist aber jetzt wieder bereits im Steigen begriffen; heute zählt er 150—160 Stellen. Welcher Wert diesen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen im öffentlichen Leben beigemessen wird, läßt sich daraus erkennen, daß der bei weitem größte Teil von ihnen gemeindliche, ja sogar staatliche Einrichtungen sind. 3. OER STAND DES R ECHTSAU S KU N FTS STELLEN WES ENS Die gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen haben sich durchgesetzt und durchgerungen trotz mancher Anfeindungen. Der Anwaltstand hat längst eingesehen, daß diese Stellen keine Konkurrenz für ihn sind. Im Gegenteil haben in vielen Orten sich Anwälte zur Mitarbeit in den Stellen zur Verfügung gestellt, so z. B. in Chemnitz. Mit den gewerkschaftlichen Arbeitersekretariaten besteht eine lose Arbeitsgemeinschaft, die ein Handinhandarbeiten ermöglicht. Die Arbeitersekretariate schicken ihre Mitglieder zur Rechtsauskunftsstelle und die Rechtsauskunftsstellen weisen die Mitglieder der Gewerkschaften, insbesondere in Lohn- und Vertragsfragen, an die Gewerkschaft. Richter und Verwaltungsbeamte haben gleichfalls die Notwendigkeit der Rechtsauskunftsstellen erkannt und sich in ihren Dienst gestellt. So haben vor dem Kriege in der leider jetzt eingegangenen und noch nicht wieder ins Leben gerufenen Rechtsauskunftsstelle zu Leipzig Richter vom Reichsgericht und den staatlichen Gerichten bei der Auskunftseiteilung aufs eifrigste mitgewirkt. Der Reichsverband deutscher Städte hat schon auf seiner Tagung im Oktober 1912 darauf hingewiesen, daß die Einrichtungen der Rechtsauskunftsstellen Aufgabe der Gemeinden und Kreise sei, und ihre Gründung einem dringenden Bedürfnis entspreche. Die Behörden haben schon seit jähren die Rechtsauskunftsstellen unterstützt. Der Verband der deutschen Rechtsauskunftsstellen steht in engster Verbindung mit dem Reichswohlfahrtsministerium, letzteres gewährt nicht unbeträchtliche Zuschüsse an ihn, vor allem zur Aufrechterhaltung und zum weiteren Ausbau der dem Verband angeschlossenen Zentralstelle zur Bekämpfung der Schwindelfirmen. Ministerien verschiedener Länder, so Preußen und Sachsen, haben bereits vor dem Kriege wiederholt Assessoren beurlaubt, damit sie als Berater an den Rechtsauskunftsstellen tätig werden konnten. Diese Zeit ist ihnen auf die Anstellung als Richter angerechnet 160

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