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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-02-01 · 8 (Februar 1928) · page 11

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
8 (Februar 1928)
Date
1928-02-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Zeitung Recht zu erfragen, darf nicht unerwähnt bleiben. Endlich haben die Gewerkschaftskartelle durch ihre Arbeitersekretariate die Möglichkeit, auf dem Gebiete des Arbeiterrechts Rechtsrat und Rechtshilfe zu schaffen, allerdings nur für ihre Mitglieder. Aber alle diese Möglichkeiten genügen doch nicht. Der Minderbemittelte hat so a iel Rechtsfragen und Rechtsanliegen, daß er schutzlos sein würde, gäbe es nur diese Möglichkeiten. Viele der Rechtsrat und Rechtshilfe suchenden Minderbemittelten wenden sich dann statt an die Berufenen an unlautere Elemente, die die Gesetze und einschlagenden Bestimmungen gar nicht kennen und die Beteiligten nur dazu benutzen, um für sich möglichst viel ohne Rücksicht auf den Sachausgang herauszuschlagen. Welch großer Krebsschaden solches Winkeladvokatentum ist, brauche ich nicht näher auszuführen, es ist zu bekannt. Es gibt noch eine Art von Menschen, die bei voller Empfindung ihrer wirtschaftlichen Ohnmacht und Hilflosigkeit gleichgültig verharren und alles über sich ergehen lassen, als wäre es ein unabänderliches Schicksal. Sie lassen sich Rechte nehmen und verkümmern, weil sie glauben, ihnen kann nicht geholfen werden. Diese Lücke hat der Gesetzgeber ausfüllen wollen durch die oben angeführte Sollauf gäbe der Träger der Wohlfahrtspflege. Für unser ganzes Rechtsleben ist es ein dringendes Bedürfnis geworden, diese Einrichtung, die allein den geschilderten Mißständen abzuhelfen geeignet ist, zu schaffen. Hierzu dienen in ganz besonderem Maße die gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen. 2. DIE ENTWICKLUNG DES R ECHTSAU SKUNFTS STELLEN WES ENS Die Bewegung, solche gemeinnützige und unparteiische Rechtsauskunftsstellen ins Leben zu rufen, liegt bereits ein Menschenalter zurück. Im Deutschen Reiche hat sie in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts eingesetzt. Um diese Zeit entstanden die evangelischen Yolksbureaus und Rechtsauskunftsstellen, weiter, und zwar viel zahlreicher, die katholischen Arbeitersekretariate und Volksbureaus. Daneben errichteten auch vereinzelte politische Vereine Rechtsauskunftsstellen, so die Gewerkschaften Arbeitersekretariate. Um die gleiche Zeit setzt ferner die Gründung von Rechtsschutz- und Rechtsauskunftsstellen für Frauen ein; die erste ist 1894 in Dresden gegründet worden. Erwähnenswert ist, daß in New York sich die älteste deutsche Rechtsauskunftsstelle befindet. Sie ist 1876 gegründet worden. Bald darauf haben auch Gemeinden Rechtsauskunftsstellen errichtet. Weiter sind Kommunalverbände, so preußische Kreise, zur Gründung von Rechtsauskunftsstellen für die Kreiseingesessenen geschritten. Neben diese sechs verschiedenen Arten treten die gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen. Sie verfolgen den Grundsatz, ohne Ansehen der Religion, der politischen Partei, der Nationalität, der Herkunft, der Organisation, des Berufs und des Geschlechts unentgeltlich oder gegen eine geringe Vergütung, die die entstandenen Auslagen deckt. Rechtsrat und Rechtsbeistand 159

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