Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 8 (Februar 1928)
- Date
- 1928-02-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2709108-2709109-2709116--171-2709351- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
DIE GEMEINNÜTZIGEN UND UNPARTEIISCHEN RECHTSAUSKUNFTSSTELLEN VON OBERREGIERUNGSRAT DR. GEYER, CHEMNITZ Der nachfolgende Aufsatz behandelt das Problem der Rechtshilfe im Zusammenhang mit den Fragen der Rechtsauskunftsstellen. Diese Fragen sind auch für die jüdische Wohlfahrtspflege von großer Bedeutung und in letzter Zeit vielfach diskutiert worden. Deshalb wird eine Orientierung über die allgemeine Bedeutung dieser Frage sicherlich von Interesse sein. In einem der nächsten Hefte wird von jüdischer Seite hierzu Stellung genommen werden. D. Red. 1. WESEN Je höher ein Volk in der Kultur steht, desto feiner wird sein Rechtsempfinden werden, umsomehr wird sein Rechtsleben sich ausgestalten. Die Rechtsbegriffe werden erweitert und verfeinert. Neue Rechtseinrichtungen kommen hinzu. In dem infolge des stärkeren Verkehrs lebhafter pulsierenden Leben taucht viel öfter die Frage auf, wo die Grenze des Rechts des einzelnen gegenüber dem eines anderen oder gegenüber der Allgemeinheit zu ziehen ist. Viel leichter kommt der einzelne mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen und mit Rechten Dritter in Widerspruch. Die Zahl der Gesetze wächst. Die neuen Gesetze sind schwierig zu verstehen, schwerer auszulegen. Begriffe, die in älteren Gesetzen einfach verständlich waren, haben im Laufe der Zeit einschneidende iVenderungen erlitten und ganz neue Bedeutung erhalten. Tauchen solche Begriffe und Bezeichnungen in neueren Gesetzen auf, so entstehen leicht daraus Widersprüche. Endlich hat die Gesetzgebung eine Anzahl völlig neuer Gebiete ergriffen sowohl des privaten als des öffentlichen Rechts. Ich weise nur auf die gesamte soziale Gesetzgebung und das Aufwertungsrecht hin. Es ist klar, daß au den einzelnen im täglichen Leben Rechtsfragen herantreten, die er beantwortet haben will. Der Bemittelte geht in solchen Fällen zum Rechtsanwalt. Das Industrieunternehmen hat in vielen Fällen seinen eigenen Rechtsbeistand, Syndikus oder Justitiar. Weniger glücklich daran ist der Minderbemittelte. Als solche bezeichne ich diejenigen, die ohne Beeinträchtigung ihres standesgemäßen Unterhalts nicht in der Lage sind, die Kosten der Rechtsberatung zu tragen. Ihre Zahl ist außerordentlich gestiegen. Ihr gehören nicht nur die Arbeiterkreise, sondern auch ein großer Teil des Mittelstandes an. Wenn auch Rechtsanwälte in uneigennütziger Weise Minderbemittelten ihren Rat nicht entziehen werden, so ist es doch für sie ausgeschlossen, dem großen Kreise gegenüber mit Rat und Tat zu helfen. Oft auch werden sich Minderbemittelte scheuen, einen Anwalt aufzusuchen, um ihn mit Fragen aus ihrem täglichen Leben zu behelligen. Behörden geben auch Auskunft, so die Gerichte in Fragen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, des Vormundschaftsrechts, des Testamentenreehts, Verwaltungsbehörden in Fragen des öffentlichen Rechts. Geistliche, vor allem auf dem Lande, werden ebenfalls mit Rechtsanliegen aufgesucht. Die Sitte, sich im Briefkasten einer 158