Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 8 (Februar 1928)
- Date
- 1928-02-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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inehr, das Kreditbedürfnis ihrer Mitglieder möglichst billig zu befriedigen, wie sie überhaupt in ihrer ganzen Geschäftsführung lediglich den Vorteil der Genossen zu wahren hat. Schon wenige Tage nach Beginn der Arbeit ist deutlich erkennbar, daß das Kreditbedürfnis nach Anzahl der Gesuchsteller und nach Umfang der erwünschten Beträge ein ungeheuer großes ist. Es ist deshalb dringend erforderlich, daß die Genossenschaft neben den Mitglieder-Anteilen eine Verstärkung ihrer Mittel erfährt; hierfür kommen in erster Reihe Spar gelder in Betracht, weil diese zumeist langfristig angelegt werden, und Depositengelder. Je größer die Zahl der Genossen, je umfangreicher die der Genossenschaft zugeführten Mittel, desto wirksamer und erfolgreicher kann die von ihr gewährte Kredithilfe sein. Solche Kredithilfe darf nach dem Genossenschaftsgesetz nur Mitgliedern gewährt werden; andere bankmäßige Geschäfte dürfen aber auch mit Außenstehenden gemacht werden, und es ist zu hoffen, daß von dieser Möglichkeit recht weitgehender Gebrauch gemacht wird, damit das Unternehmen die für seinen Aufgabenkreis notwendige Unterstützung erfährt. Es ist aber weiter zu wünschen, daß der Genossenschaft auch solche Personen bzw. Firmen, Gesellschaften, Organisationen beitreten, die von der Kredithilfe keinen Gebrauch zu machen beabsichtigen, die den Zweck fördern wollen, weil sie Interesse an einem gesunden Mittelstand, ein warmes Gefühl für die Erhaltung gefährdeter Existenzen haben. Hilfe für den Mittelstand heißt nicht zuletzt auch eine Entlastung der AVohlfahrts-Organisationen durch Vorbeugungsmaßnahmen. Auch im Wirtschaftsleben gilt der Grundsatz: Schaden verhüten ist noch besser, als Schaden heilen. Die Zusammensetzung der Genossenschaftsleitung bietet jede Gewähr für eine ordnungsmäßige und sorgfältig überwachte Geschäftsführung und für eine gewissenhafte Verwaltung der ihr anvertrauten Kapitalien. An der Spitze des Aufsichtsrates stehen die Herren Bankdirektor Wilhelm Kleemann (Dresdner Bank) als erster, Glasermeister Wilhelm Marcus als zweiter Vorsitzender; weitere Mitglieder des A.-R. sind die Herren: Direktor Buttenwieser, Eugen Caspary (Leiter des Wohlfahrts-Amts der jüdischen Gemeinde), Bankier Alfred Jaulus, R.-A. Dr. Kollenscher. Adolf Schoyer, Tapezierermeister Louis Wolff, Gustav Zamory. Den \orstand bilden neben dem Schreiber dieser Zeilen die Herren Malermeister Robert Gutheim und Theodor Herzog. Eine größere Anzahl der genannten Herren gehört auch der Verwaltung der Jüdischen Darlehnskasse an; es ist durch sie die erwünschte Verbindung zwischen den beiden Instituten geschaffen und eine glückliche Ergänzung des einen durch das andere ermöglicht. 157