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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-02-01 · 8 (Februar 1928) · page 6

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
8 (Februar 1928)
Date
1928-02-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Schlesien zwei mit 200 Betten, Freistaat Sachsen zwei mit 150 Betten usw. Insgesamt zählen wir 45 Arbeiterkolonien mit 6000 Betten. Im Jahre 1926 wurden 15 971 Wanderer aufgenommen, 5000 mehr als im Vorjahr. An Verpflegungstagen sind etwa 1,7 Millionen geleistet worden. Eine nähere Untersuchung über Berufe. Alter, Geburtsort. Familienstand, würde hier zu weit führen. Welche Fülle von Arbeitsleistungen in den Arbeiterkolonien geschaffen ist, ist nur schwer wiederzugeben. Es wurden ganz erhebliche Mengen an Getreide, Kartoffeln, Gemüse und Obst geerntet, da die meisten Kolonien mustergültige landwirtschaftliche Betriebe sind. Von den 45 Arbeiterkolonien sind 37 Einrichtungen der freien Wohlfahrt, davon 31 evangelisch und 6 katholisch. 7 Arbeiterkolonien gehören der Provinzialverwaltung Brandenburg und eine der Stadt Berlin, die soeben eine zweite eröffnet hat. Die Insassen werden ohne Rücksicht auf die Konfession aufgenommen, so daß auch immer einige jüdische Wanderer darunter sind. Wenn die Kostenfrage noch kurz gestreift werden soll, so müßte es theoretisch möglich sein, daß eine Arbeiterkolonie sich durch eigene Arbeit unterhält. Das ist aber nur dann möglich, wenn eine Anstalt überwiegend vollwertige Arbeitskräfte hat, und wenn sie im Winter alle überschüssigen Leute entläßt. Beides aber ist in Wirklichkeit nicht der Fall: Es überwiegt die Zahl der arbeitsschwachen und der landwirtschaftlich ungelernten Kräfte: ebenso sind im Winter immer mehr Insassen vorhanden als im Sommer. Darum kann erfahrungsgemäß eine Arbeiterkolonie nicht ohne laufende Zuschüsse auskommen, wenn sie Fürsorgeeinrichtung bleiben will und nicht eine Erwerbsanstalt werden soll. Wir rechnen mit einem durchschnittlichen Zuschußbedarf von täglich 1.30 Mark, der kleiner wird bei Besetzung mit guten Kräften, und größer wird bei Zulauf vieler Hilfsbedürftiger und Schwacher. Demgemäß würde eine Anstalt mit 100 Betten etwa 46 000 Mark Zuschuß jährlich erfordern. Zum großen Teil können gesetzliche Fürsorgemittel in Anspruch genommen werden, wenn auch gerade diese Frage durch die reichsgesetzliche Regelung ihrer besonderen Lösung bedarf. Die Kosten einer Neugründung sind natürlich nur einmalig, aber erheblich höher. Da zu jedem Platz die nötige Arbeitsgelegenheit geschaffen werden muß, das heißt bei landwirtschaftlichem Betriebe etwa 10 bis 15 Morgen pro Platz, bei gärtnerischem etwa 3 bis 4 Morgen pro Platz, so sind also neben den Baukosten diese Anschaffungskosten mit einzusetzen. Man muß also 4000 Mark pro Bett rechnen, so daß eine neue landwirtschaftliche Kolonie für 100 Leute etwa 400 000 Mark Anschaffungskosten verursacht, die c^i> a au£ cije ersten 3 Jahre verteilen lassen. Gewerbliche Bererden erheblich billiger, da die Anschaffung von Grund en wegfällt; die Kostenaufbringung ist also vor der Neu- * ernsthaft zu prüfen. In den letzten zwei Jahren wurden

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