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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-01-01 · 7 (Januar 1928) · page 20

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
7 (Januar 1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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sönliche Vorstellung beim zuständigen argentinischen Konsulat. Die Einwanderer haben Anspruch auf Unterkunft und Beköstigung während 5 Tagen nach ihrer Ankunft, ferner auf freie Beförderung ihres Gepäckes bis zu ihrem Wohnsitz. Persönliche Gebrauchsgegenstände aller Art sind zollfrei. Von der Einwanderung ausgeschlossen sind Arbeitsunfähige und Erwerbsbehinderte sowie Frauen, die mit Kindern unter 15 Jahren allein reisen. Zur Ansiedlung der Einwanderer gibt die Regierung Landstücke ab, die pro Hektar etwa 18.— Reichsmark kosten, unter Einräumung weitgehender Zahlungserleichterungen. (Die Angaben sind entnommen einer Schrift des Berliner Konsuls der argentinischen Republik, Justo E. Diana, „Einwanderungs- und Ansiedlungsgesetzgebung der südamerikanischen Staaten, insbesondere Argentiniens. Die Republik als Einwanderungsland. Siedlungsformen." 1927.) Die dritte jüdische Wanderungskonferenz Der jüdische Emigrationsverband Hias-Emigdirect beruft für den 15. Januar 1928 die dritte jüdische Wanderungskonferenz nach Berlin ein. Die Konferenz soll die Probleme, die die Organisationen der jüdischen Wanderung in der letzten Zeit beschäftigten, klären und ein Programm für die künftige Arbeit der Vereinigung aufstellen. Aus der reichhaltigen Tagesordnung sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung: Die jüdische Auswanderung der Gegenwart, ihre Probleme und Nöte. Referent Jacob Leschinsky. Auswanderung und Kolonisation. Referent Prof. B. Brutzkus. Schaffung eines Finanzinstituts für jüdische Auswanderungsarbeit. Bericht über die Tätigkeit der Hias- Emigdirect in der neu geschaffenen Emigrations - Vereinigung Hias - Ica- Emigdirect. Referent Dr. Kreinin. Probleme der beruflichen Vorbereitung der jüdischen Auswanderer. Referent Dr. Lwowitsch und A. Tscherikower. Wir werden über den Ausgang dieser Konferenz, die nach mancher Richtung hin auch für die Wanderfürsorge in Deutschland interessant sein dürfte, berichten. 144 Polnische Landarbeiter in Deutschland Die Frage der Einwanderung polnischer Landarbeiter nach Deutschland ist in den letzten Jahren von allen Parteien aufs lebhafteste erörtert worden. Während die Rechtsparteien im allgemeinen jeder neuen auch noch so geringen Einwanderung aufs heftigste Widerstand entgegensetzen, sind sie in einem Punkte überaus loyal: in der Frage der Einwanderung polnischer Landarbeiter. Während ungelernte einheimische Arbeiter zu Hunderttausenden der Erwerbslosigkeit alljährlich anheimfallen, werden gleichzeitig ausländische Arbeitskräfte in großer Zahl importiert. Das jährlich gestellte Einwanderungskontingent dürfte ungefähr 125 000 Mann betragen. Diese Zahl übertrifft bei weitem die Zahl der in den letzten zehn Jahren in Deutschland ansässig gewordenen jüdischen Ostausländer um ein Vielfaches. Die Ursache für die freundliche Haltung der Rechtsparteien dieser alljährlichen Einwanderung gegenüber ist in den unwürdigen Wohn-, Aufenthalts- und Lohnverhältnissen zu suchen, die unterhalb des Existenzminimums der deutschen Arbeiterschaft liegen. Im übrigen ist der deutsch-polnische Vertrag durchaus zu begrüßen, der endlich mit dem unwürdigen Zustand bricht, daß Menschen, die seit 15 Jahren in Deutschland leben und schwer arbeiten, alljährlich gezwungen sind, die Erlaubnis für ihre Arbeit sich immer erneut erkämpfen zu müssen. Der Stichtag für Landarbeiter ist nunmehr auf den 1. Januar 1919 festgelegt: alle Arbeiter, die vor diesem Termin nach Deutschland gekommen sind, sind nunmehr dem deutschen Arbeiter gleichgestellt. Es wäre zu wünschen, daß der Stichtag für industrielle und gewerbliche Arbeiter, der bisher ebenfalls der 1. 1. 1919 war, eine Vordatierung erfährt. Deutsch-polnischer Vertrag über polnische landwirtschaftliche Arbeiter (RdErl. d. MdL v. 30. XL 1927 — III C 302 II). Zwischen der deutschen und der polnischen Regierung ist ein Vertrag über polnische landwirtschaftliche Arbeiter abgeschlossen worden, der sowohl die Frage derjenigen polnischen landwirtschaftlichen Wanderarbeiter regelt, die in Zukunft nach Deutschland kommen, als auch die Fragen, die

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