Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 7 (Januar 1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Aliswanderungsbedürfnis besonders Osteuropas besteht aber nach wie vor in starkem Maße fort. Insbesondere das jüdische Auswanderungsbedürfnis der osteuropäischen Massen wird trotz aller beginnenden wirtschaftlichen Stabilisierung im Osten in den kommenden Jahren die jüdischen Wanderungsgesellschaften vor ein schwieriges Problem stellen. Damit gewinnen aber all jene Länder, die der Einwanderung keine hemmenden Schranken entgegenstellen, erneute und besondere Bedeutung. Insbesondere Südamerika mit seinen ungeheuren fruchtbaren und zum großen Teil noch unbesiedelten Länderstrecken wird darauf erneut geprüft werden müssen, wie weit es jüdische Einwanderungsmassen aufnehmen kann. Die Fremdengesetzgebung der südamerikanischen Staaten versucht die Seßhaftmachung der Einwandernden zu erleichtern. Südamerika braucht Menschen, und demgemäß konnte der frühere Präsident der argentinischen Republik seine Regierungsmaxime formulieren: „Regieren ist Bevölkern" und „Amerika gehört der gesamten Menschheit". Die südamerikanischen Staaten haben in den letzten Jahren zum großen Teil ihre Einwanderungsgesetzgebung auf eine neue Basis gestellt. Wir stellen die Hauptgesichtspunkte der Einwanderungs - Gesetzgebung der wichtigsten südamerikanischen Staaten zusammen: Mexiko. Die Einreise ist jedermann gestattet. Ein Verbot der Einreise tritt nur ein für minderjährige männliche Ausländer und Frauen unter 25 Jahren, sofern nicht eine in Mexiko bereits ansässige Persönlichkeit die Haftung für diese Ausländer übernimmt. Ferner sind ausgeschlossen volljährige Analphabeten sowie Personen, die erst nach Arbeitsmöglichkeit suchen und nicht im Besitze eines mindestens einjährigen Arbeitskontraktes sind, oder die nicht den Nachweis erbringen können, daß sie über Mittel verfügen, die ihnen den dreimonatlichen Aufenthalt in Mexiko gestatten. Brasilien. Die Einwanderung ist frei. Ausgenommen sind Erwerbsbeschränkte und Personen mit ansteckenden Krankheiten. Ausweisungen aus dem Lande können nur erfolgen, wenn der Einwandernde schon aus einem anderen Lande verwiesen wurde, oder wenn in dem Herkunftslande gegen ihn eine Anklage wegen Mord, Diebstahl, Raub, Fälschung, Schmuggel, Falschmünzerei oder Kuppelei erhoben wurde. Wer aber länger als 5 Jahre in Brasilien ansässig war, kann nicht mehr ausgewiesen werden. Für die Einwanderung ist erforderlich: Führungszeugnis und Ausweispapiere. Minderjährige sowie alleinreisende Frauen und Mädchen bedürfen einer besonderen Einreisegenehmigung. Bolivien. Als Einwanderer werden angesehen : Alle ausländischen Handwerker, Landwirte und Gewerbetreibenden, die weniger als 60 Jahre alt sind. Diesen Einwanderern wird freie Eisenbahnfahrt bis zum Bestimmungsorte gewährt, ferner Besitzergreifung eines Landstückes in einer Ausdehnung von 50 Hektar für jede Person. Die Zuteilung erfolgt durch notariellen Akt. Für die Zahlung des Landstückes werden große Erleichterungen gewährt. Uruguay. Jeder Einwanderer hat den Nachweis seiner guten Führung und seiner Arbeitsfähigkeit zu erbringen. Die Einfuhr sämtlicher Gebrauchsgegenstände ist zollfrei. Die Ausschiffung mit dem gesamten Gepäck ist kostenlos, ferner der Aufenthalt im Einwanderungshotel für die Dauer von 5 Tagen. Paraguay. Als Einwanderer werden alle Ausländer unter 50 Jahren betrachtet, sofern sie gute Führung und Arbeitsfähigkeit nachweisen können. Jeder Einwanderer, der im Besitze eines Betrages von 50 Goldpesos ist. erhält freie Bahnfahrt vom Hafen bis zum Ansiedlungsplatz, ferner freien Aufenthalt für die ersten 8 Tage sowie freie Einfuhr sämtlicher persönlicher Gegenstände. Chile. Die Einreise ist für alle Nationalitäten, ausgenommen Rußland, frei. Eine besondere Erleichterung gewährt die Regierung den Einwanderern nicht. Die deutsche Einwanderung ist durch Regierungsgesetz besonders begünstigt. Argentinien. Für die Einwanderung ist notwendig: Paß, polizeiliches Führungszeugnis über die letzten 5 Jahre und per- 143