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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-01-01 · 7 (Januar 1928) · page 16

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
7 (Januar 1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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gefordert, in 63 Fällen Klage auf Zahlung erhoben werden. Die Inanspruchnahme des Kredits läuft durchschnittlieh 18 Monate. Hieraus erhellt, daß bei der Bearbeitung und Abwicklung der Gesuche auch ein stark wohlfahrtspflegerisches Moment mitspricht. Wie an einzelnen Fällen nachzuweisen wäre, zeigt die Kasse möglichstes Entgegenkommen. Aber die Summen können nicht wie die Unterstützungen des Wohlfahrtsamtes ohne Erwartung der Innehaltung der Rückzahlungstermine gegeben werden, dafür sind es eben Darlehen, und ferner ist ein Verwaltungskostenbeitrag erforderlich. Jeder Darlehnsschuldner muß sich bewußt sein, daß, je pünktlicher er seine Verpflichtungen erfüllt, desto größere Möglichkeiten geschaffen werden, anderen Gesuchstellern gegenüber Bewilligungen auszusprechen oder, wenn es notwendig ist, selbst wieder ein Darlehen zu erlangen. Lässigkeit der Auffassung in dieser Hinsicht muß die Kasse energisch bekämpfen. Daß bei Vorhandensein noch größeren Kapitals einer noch größeren Zahl von Gesuchen stattgegeben werden könnte, mag zutreffen. Von März bis September 1927 gingen etwa 400 Gesuche ein, die einen Aufwand von 300 000 RM. erfordert hätten. In den drei Monaten Juni, Juli, August 1927 wurden 41000 RM. ausgeliehen, wrährend 58 500 RM. zurückflössen. — Um der Darlehenskasse die Beschaffung weiterer Mittel zu ermöglichen, haben die Gemeindebehörden soeben einen Antrag angenommen, wonach die jüdische Gemeinde auf eine Höchstdauer von 5 Jahren gegenüber denjenigen Geldgebern der Darlehnskasse, welche es verlangen, eine Bürgschaft in Höhe von 60 Prozent ihrer Einlagen bis zu einem Gesamteinlagebetrag von 200 000 RM. übernimmt. Es steht zu hoffen, daß durch dieses großzügige Entgegenkommen der Gemeinde weitere Kreise zur Hergabe von Beiträgen veranlaßt werden. Nicht unerwähnt seien schließlich die Bestrebungen, die Darlehnskasse aus einer G. m. b. H. in eine Genossenschaft umzuwandeln. Sie tendieren dahin, den caritativen Grundzug, der durch die Darlehnskasse geht, in einen rein wirtschaftlichen umzustellen. Die bisher in der Darlehnskasse gemachten Erfahrungen sprechen jedoch unbedingt dafür, sie als soziale Einrichtung aufrecht zu erhalten. Sonst fehlt die Möglichkeit, solchen Kreisen zu helfen, die arbeitswillig, aber in ihrer bankmäßigen Kreditfähigkeit — und dieses Moment ist in der Genossenschaft entscheidend — zu beschränkt sind, als daß sie anderswo Mittel zur Aufrechterhaltung oder Umstellung ihrer Existenz erlangen könnten und die Armenunterstützungen ablehnen. Wenn somit die Darlehnskasse sich als ein unentbehrlicher Faktor in den jüdischen Wohlfahrtsorganismus Berlins eingefügt hat, so dürfen wir nicht ohne Genugtuung darauf verweisen, daß sie in Berlin die erste ihrer Art überhaupt und daß es gerade jüdischer Fürsorge gelungen ist, diese lediglich produktiven Zwecken dienende Stelle zu schaffen. 140

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