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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-01-01 · 7 (Januar 1928) · page 3

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
7 (Januar 1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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keit zunächst und vor allem nach wirtschaftlichen Grundsätzen durchführen muß, wenn auch im Rahmen dieser Tätigkeit caritative Momente nicht unberücksichtigt bleiben können. Die wachsende Inanspruchnahme des jüdischen Arbeitsnachweises — trotzdem der Besuch des öffentlichen Arbeitsnachweises zwangsmäßig vorgesehen ist — ist in einem gewissen Umfange symptomatisch für die Umschichtung, die sich in der wirtschaftlichen Lage der Juden in Deutschland vollzogen hat. Die wirtschaftlichen Folgen der Kriegs- und Nachkriegszeit, die Verarmung des jüdischen Mittelstandes haben zu einer außerordentlichen Steigerung der Zahl der jüdischen Arbeitnehmer geführt. Die Verdrängung der Juden als Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz, die immer schärfere Formen annimmt, trägt zur Vergrößerung der Zahl der jüdischen Arbeitslosen bei und erschwert ihre Unterbringung in Arbeit. Ein weiteres Moment für die verstärkte Inanspruchnahme des jüdischen Nachweises ist die Tatsache, daß es für jene Arbeiter und Angestellte, die aus religiösen Gründen am Sonnabend nicht arbeiten, immer schwieriger wird, Beschäftigung zu erlangen. Sie sind in ihrer Existenz von der Werbearbeit des jüdischen Nachweises fast ganz abhängig. Dasselbe gilt auch für die große Zahl älterer Angestellter, für die nur bei intensivster Bearbeitung des Einzelfalles Beschäftigung verschafft werden kann. Diese wachsende Inanspruchnahme des jüdischen Arbeitsnachweises, die ihren Höhepunkt noch nicht erreicht hat, bewirkte naturgemäß einen immer größeren Ausbau des jüdischen Arbeitsnachweises, der nur dann in der Lage ist, allen Anforderungen, die an ihn von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gestellt werden, zu entsprechen, wenn er sich in seiner inneren Einrichtung immer mehr der Form und Art der öffentlichen Arbeitsnachweise angleicht, ohne in die durch die Masse der Arbeitsuchenden bewirkte und so oft beklagte Mechanisierung und Bürokratisierung des Betriebes zu verfallen. Die Arbeitsgemeinschaft der Jüdischen Arbeitsnachweise, die neben der reinen Arbeitsvermittlungstätigkeit gleichzeitig Träger der gesamten jüdischen produktiven Fürsorge in Berlin ist, gliedert sich in vier Hauptabteilungen: 1. Stellennachweis für männliches Personal mit den Unterabteilungen für kaufmännisches Personal, Handwerker, ungelernte Arbeiter und Angehörige der freien Berufe. 2. Stellennachweis für weibliches Personal mit den Unterabteilungen für kaufmännisches Personal, gewerbliches Personal, Angehörige der freien Berufe. 3. Abteilung für Hauspersonal. Dieser Abteilung fällt immer größere Bedeutung zu, denn da am 1. t. 1930 die gewerbliche Stellenvermittlung für Hauspersonal aufhört, muß der Arbeitsnachweis schon jetzt sich darauf einrichten, um die herannahende immer größer werdende Inanspruchnahme befriedigen zu können. 127

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