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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1927-12-01 · 6 (Dezember 1927) · page 9

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
6 (Dezember 1927)
Date
1927-12-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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diesbezügliche Behauptung des Berichterstatters steht im völligen Gegensatz zu dem, was mir bisher über die jüdische Fürsorge bekannt geworden ist, von deren segensreicher und dem Staatsinteresse dienender Wirksamkeit ich überzeugt bin. Die von Ihnen erbetene amtliche Richtigstellung der in dem Berichte enthaltenen Behauptungen würde, da es sich in ihnen um statistische Ausführungen handelt, eine Gegenüberstellung der auf vagen Schätzungen beruhenden Ziffern mit den in Wahrheit zutreffenden enthalten müssen. Die richtigen Zahlen wären aber nur auf Grund eingehender Erhebungen zu ermitteln, die bei dem außerordentlichen Aufwand von Zeit und Mühe, die sie beanspruchen würden, für den gedachten Zweck nicht in Frage kommen können. Ich bedaure daher. Ihrem Wunsche nach dieser Richtung nicht entsprechen zu können. Den Herrn Vorsitzenden des Nationalkomitees habe ich von Ihrer Beschwerde und meiner Stellungnahme zu ihr in Kenntnis gesetzt und ihn gebeten, Ihren Wünschen nach Möglichkeit nachzukommen." Des weiteren können wir in der gleichen Angelegenheit auf eine Beschwerde hinweisen, die die Vorsitzenden der Breslauer Arbeiterfürsorgestelle an die vorgesetzte Behörde des Regierungsrats Dr. Kundt gerichtet haben: „In einem Geschäftsbericht, den der Regierungsrat Dr. Kundt aus Berlin in seiner Eigenschaft als Schriftführer des deutschen Nationalkomitees zur Bekämpfung des Mädchenhandels (E. V.) einer in London stattgefundenen Konferenz erteilt und unterzeichnet hat, finden sich folgende Sätze: Im ganzen Bezirk (Schlesien) wurden in den letzten Monaten allein MX) Schmuggler festgestellt und in Breslau selbst in den ersten 10 Monaten (1926) weitere 44 ostjüdische Menschenschmuggler, die wegen Paßvergehens festgenommen wurden. In der Regel greift die jüdische Arbeiterfürsorge in den Fallen der Festnahme derartiger Leute mit Geld und Anwälten ein. um ihren Glaubensgenossen zu helfen. Kurz darauf folgt der Satz: Da wir indessen ermitteln konnten, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil der Schmuggelfälle auch weibliche Personen, darunter alleinreisende junge Mädchen betraf, die zu undurchsichtigen Zwecken nach oder über Deutschland gebracht wurden, so ist der Schluß nicht von der Hand zu weisen, daß dies des öfteren zu unsittlichen Zwecken geschah. Der letzte Satz findet sich auch wörtlich in dem offiziellen Geschäftsbericht des deutschen Nationalkomitees, der gleichfalls der Londoner Konferenz vorlag. Die unterzeichneten Anwälte erklären hierdurch zu diesen Ausführungen zugleich in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Breslauer Arbeiterfürsorge folgendes: Weder die jüdische Arbeiterfürsorge als solche, noch einer der zum Vorstand gehörigen Anwälte oder sonst irgendein Anwalt im Auftrage der Arbeiterfürsorge hat jemals einem Menschenschmuggler juristischen Beistand geleistet. Die dahingehenden Behauptungen des Regierungsrats Dr. Kundt stellen eine auf unwahrer Grundlage beruhende Irreführung der öffentlichen Meinung des In- und Auslandes dar, durch welche die jüdische Gemeinschaft grundlos beschimpft und das Ansehen Deutschlands herabgewürdigt worden ist. Herr Regierungsrat Kundt hat auf unsere Aufforderung, auch nur einen einzigen Fall zu benennen, auf den sich seine oben wiedergegebene Behauptung bezieht, ausweichend geantwortet und es nicht für nötig gefunden, die erhobenen Vorwürfe zurückzuziehen. Wir weisen die gegen die jüdische Arbeiterfürsorge und somit auch gegen uns in unserer Eigenschaft als Anwälte erhobenen Vorwürfe als ebenso grundlos wie ungehörig zurück und überlassen die Beurteilung dieses Verhaltens eines Regierungsbeamten dem Urteil der anständig denkenden Oeffentlichkeit. Jacobsohn, Foerder." 117

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