Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 6 (Dezember 1927)
- Date
- 1927-12-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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JÜDISCHE LANDARBEITER IN FRANKREICH VON DR. R. GRONBERG, PARIS Die Veröffentlichung des folgenden Artikels, dessen Erstdruck ,,Die Jüdische Emigration" (jiddisch) brachte, dürfte aus zweierlei Gründen von besonderem Interesse sein. Einmal erfahren wir aus ihm etwas über das berufliche Schicksal und die beruflichen Möglichkeiten all jener Wanderer, die auch über Deutschland ihren Weg nahmen. Dann aber kann er auch als wertvoller Beitrag zu dem Problem „Juden in der Landwirtschaft" angesehen werden, das gerade in Deutschland im Augenblick sehr umstritten ist. D. Red. Fast überall dort in der AVeit, wo sich eine größere Anzahl Juden befinden, ist in der letzten Zeit ein steigendes Interesse für die Landwirtschaft festzustellen. Jüdische Organisationen und jüdische Sozialpolitiker verstehen allmählich, daß die beste Lösung des jüdischen Wanderungsproblems in einer Umschichtung der jüdischen Auswanderer zur Landwirtschaft zu suchen ist; denn dies ist die einzige Möglichkeit, die Tore der verschiedenen Einwanderungsländer, die dem jüdischen Einwanderer zur Zeit fast ganz verschlossen sind, wieder zu öffnen. Audi in Frankreich, wo sich zur Zeit eine bedeutende Zahl jüdischer Einwanderer aus Osteuropa befinden, nimmt das Streben zu landwirtschaftlicher Arbeit immer konkretere Formen an. Allerdings kann jetzt schon gesagt werden, daß die objektiven Voraussetzungen für eine jüdische landwirtschaftliche Siedlung in Frankreich sehr günstig sind. Frankreidi benötigt landwirtsdiaftlidie Arbeiter der verschiedensten Arten, audi Bauern und „Päditer zur Hälfte"*). Aus verschiedenen demographisdien und wirtschaftlidien Gründen gibt es auch heute noch in Frankreidi große Flächen unbearbeiteten Bodens. Was die Einstellung zur jüdischen Frage betrifft, so ist in Frankreidi weder gesellschaftlicher noch wirtschaftlicher Antisemitismus bekannt. Die Einstellung der Regierung ist zweifellos eine freundliche, und Juden wie alle anderen Ausländer, die die Absidit haben, in der französisdien Landwirtsdiaft sidi zu betätigen, können dieselben Vergünstigungen erlangen wie französische Landwirte. Die entsdieidende Frage ist nur, ob die ansässigen jüdisdien Elemente in Frankreich für die Landwirtsdiaft geeignet sind. Es muß darauf hingewiesen werden, daß die landwirtsdiaftlidie Arbeit in Frankreich eine besonders schwierige ist. Größere Güter, auf denen unter Anwendung moderner Maschinen gearbeitet wird, sind sehr selten. Der größte Teil der Landwirtsdiaft ist bäuerlidier Besitz, die Arbeit und ihre Methoden sind ziemlidi primitiv. Wichtigste Voraussetzung ist deshalb die physische Eignung des Arbeiters, denn der Arbeitstag in der Landwirtschaft ist während des Sommers fast unbegrenzt, er dauert 14—16 Stunden. Die Lebensbedingungen für Lohnarbeiter sind von der Gesetzgebung nicht geregelt, sie sind mehr von der Tradition und den örtlichen Bedingungen abhängig. Selbstverständlich spielt audi hier die Eigenart des Arbeitgebers eine bestimmte Rolle, das heißt, je nadi Charakter des Landwirts können die Arbeitsbedingungen in derselben Gegend besser oder sdilediter sein. Im allgemeinen kann aber gesagt werden, daß die Verpflegung reichlich und gut ist, Ausnahmen hiervon sind sehr selten. Hingegen sind die Wohnungsverhältnisse der Lohnarbeiter sehr ungünstig. Zumeist sdilafen sie in einer abgezäunten Ecke des Stalles. Es gibt aber audi Gegenden, in denen Zimmer für ein oder zwei Arbeiter vorhanden sind. Günstiger sind die Wohnverhältnisse für Familien, die fast überall ein, zwei oder mehr Zimmer, je nach der Anzahl der Familienmitglieder erhalten. Als Lohn erhält der Lohnarbeiter 2 400—3 000 Frs. jährlidi sowie Wohnung und Beköstigung. Qualifizierte Arbeiter verdienen 3—4 000 Frs. jährlich. Fami- *) „Pächter zur Hälfte" werden diejenigen Arbeiter genannt, die fremden Boden bearbeiten und als Entschädigung dafür die Hälfte des Ertrages ihrer Arbeit erhalten. Es sind aber wiederholt Fälle bekannt, wo derartige „Pächter zur Hälfte" mit der Zeit eigenen Besitz erarbeiten konnten und selbständige Bauern geworden sind. 114