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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1927-12-01 · 6 (Dezember 1927) · page 5

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
6 (Dezember 1927)
Date
1927-12-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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aussagt. Zu dieser Feststellung berechtigt uns z. B. die Vermittlungsziffer des Berliner Jüdischen Arbeitsnachweises. Dieser hat allein im Jahre 1926 in der männlichen Abteilung ca. 10.6%, in der weiblichen Abteilung ca. 2,5% aller Vermittlungen der caritativen Arbeitsnachweistätigkeit insgesamt in sich vereinigt, obwohl auf ihn rein prozentual ein viel geringerer Satz entfallen müßte. Diese ausgezeichnete Entwicklung des Berliner Jüdischen Arbeitsnachweises zeigt, welche Bedeutung ein gut geleiteter und wohl ausgebauter jüdischer Arbeitsnachweis für die Wohlfahrtspflege einer jüdischen Gemeinde haben kann. Die besonderen Momente, die für den Bestand jüdischer Arbeitsnachweise sprechen, sind vor allem auf religiös-weltanschaulichem Gebiete zu suchen. Die Vermittlung von sabbathfreien Stellen wird von keinem öffentlichen Arbeitsnachweis in notwendiger Weise wahrgenommen werden können. Die Unterbringung jüdischer Strafentlassener dürfte ein besonderes Arbeitsgebiet des jüdischen Arbeitsnachweises werden. Auch von der jüdischen Wanderfürsorge her drängen entscheidende Fragen zur Erledigung innerhalb des Gesamtrahmens eines gut entwickelten jüdischen Arbeitsnachweiswesens. Und nicht zum wenigsten dürfte es Aufgabe des jüdischen Arbeitsnachweises sein, all jenen Tendenzen entgegenzuwirken, die in den letzten Jahren immer weiteren Umfang annehmen, und die darauf abzielen, dem jüdischen Arbeiter den Kreis der ihm offenstehenden wirtschaftlichen Berufe immer mehr zu verengen. Gerade diese Feststeilung hat die jüdische Oeffentlichkeit in letzter Zeit vielfach beschäftigt, ohne daß entscheidende Ansatzpunkte zur Abstellung dieses akutesten Notstandes gefunden worden wären, liier dürfte der gut geleitete jüdische Arbeitsnachweis der gegebene Faktor sein, von dessen Eingreifen allein Abhilfe zu erwarten wäre. Zuin Schluß sei noch auf ein Problem hingewiesen, das in diesem Zusammenhang eine neue und entscheidende Beachtung erfährt, nämlich die Frage der jüdischen Berufsumsehichtuiig und damit im Zusammenhang die Frage der jüdischen Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung. Alle maßgebenden Kenner der Materie sind darin einig, daß eine wirksame und durchgreifende Berufsumschichtung nur in der Lehrlingszeit möglich ist. Aus dieser Erkenntnis heraus muß der Entwicklung der jüdischen Berufsberatung größte Beachtung gewidmet werden. Wenn die Diskussion der jüdischen Oeffentlichkeit der letzten Jahre einen ernsthaften Sinn haben soll, dann muß man erkennen, daß hier in der Jugendarbeit — und nur hier — der Anfang einer sinnvollen Berufsumschichtung gemacht werden kann. Daraus resultiert die Forderung nach einer einheitlich aufgebauten und zentralisierten jüdischen Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung. Die gesetzliche Neuregelung des Arbeitsnachweiswesens hat auch eine gesetzliche Regelung der Berufsberatung gebracht. Die Neueinrichtung von Berufsberatungsstellen ist der Genehmigung unterworfen worden. Es dürfte keine Frage sein, daß bei der Bedeutung des jüdischen Berufsumschichtungsproblems die Genehmigung von jüdischen Berufsberatungsstellen ohne Schwierigkeit zu erreichen sein wird. 113

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