Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 5 (November 1927)
- Date
- 1927-11-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Wanderer nicht bei ihnen bleiben, sondern auf schnellstem Wege den Bereich der Stadt oder Provinz verlassen, damit sie in keinem Falle — Erkrankung oder Versorgung irgendwelcher Art — ihnen zur Last fallen. Aber mindestens eben so wichtig, wenn nicht noch wichtiger als die finanzielle Unterstützung, ist die moralische Mitarbeit der Gemeinden und jedes ihrer Mitglieder zu bewerten und mit allen Kräften zu erstreben. Bei vielen Gemeinden stoßen wir auf ein mehr als geringes Verständnis für unsere Aufgaben, das uns die Betätigung unserer Grundsätze nicht möglich macht. Es wurde schon erwähnt, daß der übergroße Teil der Wanderer, seien es in- oder ausländische, aus anständigen Menschen besteht, aus ernsten Wanderern, daneben gibt es aber auch Elemente, die das Wandern zum Beruf gemacht haben und gewerbsmäßig öffentliche und private Fürsorgestellen brandschatzen. Für solche sollten die jüdischen Gemeinden und die jüdischen Häuser kein Interesse zeigen. Da es den Privaten in ihren Wohnungen absolut unmöglich ist, Würdigkeit und Bedürftigkeit des Bittstellers zu prüfen — das kann einzig und allein die Provinzkasse, die über Listen und Informationen aus ganz Deutschland ständig verfügt — müßte jeder Privatmann davon absehen, in unsere Obliegenheiten einzugreifen und durch unsachliche Unterstützungen unser Werk zu gefährden. Tausende und abertausende Mark werden durch Brandschatzung an Unwürdige verschleudert und — was das Schlimme ist — den Würdigen entzogen. Auf unserer letzten Jahresversammlung der rheinischen Provinzkasse, die in Koblenz tagte, wurde eine Entschließung angenommen und an die Vorstände aller rheinischen Gemeinden verschickt, die, wenn sie von jeder jüdischen Gemeinde beachtet würde, sehr schnell Besserung bringen könnte. Sie lautete dem Sinne nach: Sowohl im Interesse aller würdigen und ernsten Wanderer als auch aller Gemeinden und ihrer Mitglieder ist die Zentralkasse zu größter Leistungsfähigkeit auszubauen. Jede Gemeinde soll sich verpflichten, unsere Grundsätze anzuerkennen, und eine Versorgung der Wanderer außerhalb des Sitzes der Zentralkasse sowie in den Privathäusern auf ein Mindestmaß zu beschränken/' Zu erstreben ist also: 1. Errichtung von Arbeitsstätten an jedem Sitz einer Landes¬ oder Provinzkasse. 2. Finanzielle Beihilfen jeder, auch der kleinsten deutschen Gemeinde und 3. deren moralische Mitarbeit im Sinne unserer oft bekannt gegebenen Grundsätze. Werden diese drei Thesen in die Tat umgesetzt, dann sind wir ein großes Stück weiter auf dem Wege zu vernünftiger Wanderfürsorge gekommen. Nur dann ist eine Besserung im jüdischen Wanderfürsorgewesen zu erreichen, wenn alle beteiligten Kreise, besonders die jüdischen Gemeinden Deutschlands, an der Lösung dieses wichtigen Problems vernünftig mitarbeiten, zum besten ihrer selbst und zum Segen unserer bedauernswerten wandernden Glaubensgenossen. 95