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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1927-11-01 · 5 (November 1927) · page 2

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
5 (November 1927)
Date
1927-11-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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sowohl die Unterstützungsempfänger demoralisiert als auch der Wirtschaft produktive Kräfte entzieht, statt sie ihr zuzuführen, hat sich gottlob immerhin doch schon allgemein durchgesetzt. Aber selbst wenn es wirklich gelungen sein wird, sowohl das Schnorrertum als auch seine Förderung gänzlich zu unterdrücken, selbst wenn alle in der sozialen Fürsorge tätigen Personen und alle Unterstützungsbedürftigen von dem besten Willen beseelt sein werden, daß alle Unterstützungsbedürftigen, Arbeits- und Erwerbslosen der Wirtschaft, die sie aus welchen Gründen immer ausgestoßen hat, wieder zugeführt werden, selbst dann bleibt immer noch die große Frage: Kann man überhaupt der Wirtschaft beliebig Arbeitsd. h. Produktionskräfte zuführen? Diese Frage bedeutet zweierlei: sind alle die Personen, die einmal Objekt der sozialen Fürsorge geworden sind, befähigt, sich wieder und aufs neue den unerbittlichen Forderungen des Wirtschaftslebens anzupassen, und ferner: ist die Wirtschaft selbst in der Lage, beliebig viele produktive Kräfte aufzunehmen, bedeutet nicht vielmehr die Tatsache der Erwerbslosigkeit, daß die Wirtschaft eben nicht alle Arbeitskräfte, die vorhanden sind, produktiv zu verwerten vermag? Was die erste Frage, die Tauglichkeit der unterstützungsbedürftigen Personen, angeht, so ist vom Standpunkt der Wohlfahrtspflege zunächst einmal grundsätzlich zuzugestehen, daß nicht im entferntesten alle Objekte der reinen Wohlfahrtspflege zu Objekten einer produktiven Fürsorge gemacht werden können. Es kann nicht die ganze Wohlfahrtspflege in eine produktive soziale Fürsorge umgewandelt werden. Die Kranken, die Alten, die fast noch im Kindesalter stehenden Tugendlichen, die Unsozialen — das ganze große Heer der wirklich Erwerbsunfähigen ist und bleibt auf die reine Wohlfahrt angewiesen. Für sie muß einfach gesorgt werden, ohne daß man irgendeinen wirtschaftlichen Vorteil davon erwarten dürfte. Es bleibt eben ein großes Feld sozialer Betätigung, das vom Standpunkt des Volkswirtes aus in der Tat nicht zu behandeln ist, das rein der sozialen Ethik angehört und in Ethik und Religion seine höchste Rechtfertigung findet. Die produktive Fürsorge ist auf den Personenkreis der Arbeitsfähigen beschränkt. Aber auch noch nach Vollzug dieser Einschränkung ist nicht zu leugnen, daß speziell der jüdischen Arbeitsfürsorge von Seiten der personellen Qualitäten der Arbeitslosen, wenn sie selbst arbeitsfähig sind, sehr große Schwierigkeiten entgegenstehen. Man kennt doch den jüdischen Erwerbslosen, man weiß, wie schwer es vielfach gerade ihm — aus kulturellen, religiösen Gründen, aus Gründen der Gewohnheit, des Milieus, der persönlichen Ansprüche — fällt, sich „umzustellen", wie schwer eine Berufsumschichtung — etwa der Uebergang vom Handel zum Handwerk oder gar zur Landwirtschaft — wird. Man weiß, wie schwer es in der Regel dem Juden fällt, in die scheinbar aussichtsloseren Berufe der körperlichen Arbeit überzugehen. Jedoch, man soll nicht ungerecht sein. Es sind auch höchst erfreuliche Erfahrungen gemacht worden — es haben wahrlich in keiner Weise dazu vorbereitete Juden als Landarbeiter und Handwerker in einer Art gearbeitet, daß man sich ihrer 86

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