Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 3-4- (September-Oktober 1927)
- Date
- 1927-09-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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losenunterstützung nunmehr alsbald, d. h. in der Regel bis zum Ablauf von vier Wochen seit dem heutigen Tage nachgeholt wird, die Unterstützungsl>edürftigkeit als schon mit dem Verlust der letzten Arbeitsstelle eingetreten anzusehen ist. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, daß der Verlust der letzten Arbeitsstelle nicht länger zurückliegt als anderthalb Jahre, bevor der erwerbslose polnische Staatsangehörige nunmehr den Antrag auf Unterstützung stellt. Dieses Schreiben bezieht sich nur auf solche polnische Staatsangehörige, die vor dem 18. 7. 1927 erwerbslos geworden sind, nicht dagegen auf die, die es erst nach diesem Tage werden." Des Weiteren sind folgende Staatsangehörige in Bezug auf Erwerbslosenfürsorge den deutschen gleichgestellt: Danzig (RAB1. 1921 S. 442), Italien (RAB1. 1920 S. 242). Luxemburg (RAB1. 1921 S. 370), Oesterreich (RAB1. 1920 S. 51), Schweden (RAB1. 1923 S. 250), Schweiz (RAB1. 1923 S. 250), Tschechoslowakei (RAB1. 1920 S. 51); Dänen nur, wenn sie seit dem 1. Juli 1918 in Deutschland wohnen (RABl. 1922 S. 426). Für andere Ausländer kommt die Gewährung der Erwerbslosenfürsorge nicht in Frage. Dies gilt insbesondere für Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (RAB1. 1920 S. 1030), Lettländer (RAB1. 1922 S. 175), Jugoslaven (RAB1. 1923 S. 582) und Norweger (RAB1. 1924 S. 159). Für die Oberschlesier, die in dem an Polen abgetretenen Gebiet verblieben sind, für Deutschland nicht optiert haben und demgemäß polnische Staatsangehörige geworden sind, gelten 15 Jahre lang die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige (Art. 1. § 1 des deutsch-polnischen Abkommens vom 15. Mai 1922 (RGBl. 238). DIE EINWANDERUNG NACH FRANKREICH Herr Marcel Pan, der Leiter des Arbeitsamtes des französischen Landwirtschaftsministeriums verdient größten Dank für seine Arbeit zur Einwanderungsfrage, die er kürzlich unter dem Titel „Die Einwanderung nach Frankreich" (Verlag Pajot, Paris) veröffent-» licht hat. Das Wanderungsproblem interessiert alle Länder, in denen die natürliche Vermehrung der Bevölkerung größer ist als die gegebenen ArbeitsmöglidiT keiten. Es interessiert die Länder, in denen die politischen Verhältnisse unklar und in denen Teile der Bevölkerung nationalen oder religiösen Beschränkungen unterworfen sind. Es interessiert die Bevölkerung der ost- und südeuropäischen Länder. Für Frankreich bedeutet das Imigrationsproblem eine sehr ernsthafte Angelegenheit, denn der starke Zustrom ausländischer Bevölkerung bedroht bereits den Lebens-Standard des Landes. Die absolute Assimilation der ausländischen Elemente kann zu einer Gefahr des kulturellen Gleich gewicht es werden, hingegen bedeutet das Nichtassimilieren der Ausländer eine Gefahr für die Außenpolitik Frankreichs und oft das Entstehen einer Irredenta. So lesen wir z. B. in dem Bericht der französischen Kohlenkommission für das Jahr 1924: „Unter 311000 Arbeitern, die in den Kohlengruben beschäftigt sind, befinden sich 100 000 Ausländer, die ihren gesonderten Wohnsitz und eigene Geistliche und Lehrer haben." Was bedeutet dieser einfache Satz des Berichterstatters, der doch weniger den allgemeinen Interessen des Landes als den wirtschaftlichen Interessen der Kohlenkooperation gewidmet ist? Diese trockenen Worte zeigen, daß in dem großen Lande, das 1789 den Feudalismus besiegt, die Kreisautonomie und die Provinzkörperschaften beseitigt, verschiedenen lokalen Nationalismen ein Ende bereitet hat, daß in diesem Lande neue Siedlungen entstehen, deren Herzschlag nicht mit dem Herzschlag der übrigen französischen Bürger zusammenschlägt. Dies wäre ja nicht gefährlich, wenn diese Siedlungen den Kontakt mit ihrem Geburtslande verloren hätten, wenn sie nicht unter dem Schutz der Regierungen je- 75