Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 3-4- (September-Oktober 1927)
- Date
- 1927-09-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Kundt bei einer anderen Gelegenheit überzeugt werden konnte, sind eine ganze Anzahl von Namen, die er als jüdisch ansah, als nichtjüdisch festgestellt worden. Darüber hinaus aber ist nicht einzusehen, weshalb dieser zweifellos beklagenswerten Erscheinung in anormalen Zeitverhältnissen heute, wo sich derartige Dinge kaum wiederholen können, eine derartige Bedeutung beigemessen wird, wenn nicht die Absicht besteht, einen bestimmten Volksteil pauschalier zu verdächtigen. IV. Im Abschnitt „Breslau" des Reiseberichtes wird behauptet, daß im ganzen Bezirk in den letzten zehn Monaten allein 100 Schmuggler festgestellt und in Breslau selbst in den ersten zehn Monaten des Jahres 1926 weitere 44 ostjüdische Menschenschmuggler wegen Paßvergehens festgenommen wurden. Diese Behauptung ist ebenfalls derart, daß sie bei dem uninformierten Leser den Eindruck großer Bedeutung hervorrufen könnte. Nach den beim Polizeipräsidenten in Breslau eingeholten Informationen entsprechen die mitgeteilten Zahlen nicht den Tatsachen. Den uns zugegangenen Informationen zufolge hatte das leitende Grenzkommissariat, das früher bei der Regierung in Breslau bestand, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Listen über Grenzüberschreitung geführt. Diese Listen enthalten für einen sehr großen Zeitraum ca. 250 Namen, unter denen ca. 75 Juden sind. Von diesen ist lediglich einer wegen Beihilfe zum Grenzübertritt bestraft. Alle anderen Angaben des Herrn Dr. Kundt werden vom Herrn Polizeipräsidenten in Breslau als falsch bezeichnet. Es ist auch bestimmt eine Irreführung der Leser des Berichtes, wenn die Behauptung aufgestellt wird, daß 44 ostjüdische Menschenschmuggler in Breslau allein wegen Paßvergehens festgenommen wurden. Selbst wenn diese Zahl der Festnahmen richtig ist, dürfte es sich nur um Paßvergehen der einzelnen Leute bei unberechtigtem Ueberschreiten der Grenze handeln. Diese Menschen, die wohl gegen die Paßbestimmungen verstoßen haben, können keinesfalls als Menschenschmuggler bezeichnet werden. Die Zahl selbst könnte höchstens ein Beweis dafür sein, daß die Zuwanderung von Ostjuden über die oberschlesische Grenze kaum nennenswert ist. Denn in einem gewissen Umfange wird wohl das Ueberschreiten der Grenze ohne Paß und Sichtvermerk in jedem Grenzbezirk vorkommen. Die weitere Behauptung, daß die Jüdische Arbeiter fürsorgestelle in den Fällen der Festnahme „derartiger Leute" mit Geld und Anwälten eingreift, muß als eine böswillige Beschuldigung auf das entschiedenste zurückgewiesen werden. Der Berichterstatter versteht unter derartigen Leuten doch offenbar die Menschenschmuggler, die seiner Meinung nach festgenommen wurden. Sofern es sich in der Tat um Schmuggler handelt, wird kein Beweis dafür zu erbringen sein, daß die Arbeiterfürsorge der jüdischen Organisationen Deutschlands in Breslau auch nur in einem einzigen Fall eingegriffen hat, denn wie bereits an anderer Stelle gezeigt wurde, sind es gerade die jüdischen Arbeiterfürsorgestellen, die nach Kräften bemüht sind, den Menschen- 70