Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 3-4- (September-Oktober 1927)
- Date
- 1927-09-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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der Ostjuden in Frankreich und Belgien nie. Es sind insgesamt nach Frankreich höchstens 50 000, nach Belgien vielleicht 10-15 000 Ostjuden eingewandert, sodaß noch immer das Verbleiben der restlichen im Bericht erwähnten Ostjuden unaufgeklärt bleibt und nicht aufgeklärt werden kann, weil Ostjuden in dieser Zahl sich nie in Deutschland befunden haben. Auch die Behauptung, daß sich im Jahre 1926 in Deutschland ca. 100 000 Ostjuden (damit sind offenbar nur solche gemeint, die nach dem Kriege eingewandert sind) befunden haben, entbehrt jeder Grundlage, denn aus den Ergebnissen der Volkszählung aus dem Jahre 1925 ist zu ersehen, daß die Zunahme der jüdischen Bevölkerung in Deutschland insgesamt 29 000 Personen beträgt. Wenn man die natürliche Vermehrung der Bevölkerung in den Jahren 1910—25 mit in Rechnung stellt, ergibt sich, daß von den nach dem Kriege nach Deutschland eingewanderten Ostjuden kaum ein Bruchteil mehr verblieben ist. III. Der Teil des Reiseberichtes, der sehr ausführlich die Verhältnisse an der oberschlesischen Grenze behandelt und in seiner Formulierung den Anschein erwecken könnte, daß die Hunderttausende von Ostjuden, die in der Anmerkung erwähnt werden, durch diesen Grenzschmuggel nach Deutschland gekommen sind, gibt dem sogenannten Menschenschmuggel eine Bedeutung, die er nie hatte. Bereits im März des Jahres 1924 hat der Herr Reichsminister des Innern auf Grund einer Anfrage des Herrn Abg. Graef-Thüringen mitgeteilt, daß nach Auskunft des Herrn Ministers des Innern in Preußen im Zusammenhang mit dem Grenzschmuggel in Oberschlesien höchstens 1 000 Personen über die Grenze gekommen waren. Ein Beweis dafür, daß diese 1 000 Personen alle jüdischer Herkunft sind, kann ebenfalls nicht erbracht werden. Hingegen ist aus den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die die Anklage gegen die xMenschenschmuggler vertreten hat, und die wir hier kurz zitieren, zu ersehen, daß es gerade die Arbeiter für sorgestelle Beuthen als Zweigstelle des Arbeit er fürsorgeamtes Berlin war, die nach Kräften bemüht war, dem Menschenschmuggel Einhalt zu tun und die Aufmerksamkeit der Behörden auf diese Dinge zu lenken bezw. sie bei der Bekämpfung zu unterstützen. Die Anklageschrift IV. I. 1092/23 enthält u. a. folgende Feststellung: „Es sei im übrigen hierbei erwähnt daß aus den Angaben des Zeugen Kreutzberger (Geschäftsführer der Jüdischen Arbeiterfürsorge, Beuthen) einwandfrei hervorgeht, daß die Jüdische Arbeiterfürsorgestelle in Beuthen in Oberschlesien sich ständig bemüht hat, den Menschenschmugglern ihr Handwerk zu legen. Sie hat nicht nur die Öberbehörden ständig auf dem Laufenden über das Unwesen der Menschenschmuggler gehalten, sondern auch der örtlichen Polizei in Beuthen mehrfach Fingerzeige gegeben, die zur Ergreifung von Menschenschmugglern geführt hätten, wenn nicht, was das Verfahren 9. I. 907/23 der Staatsanwaltschaft gegen Labus und Gen. ergeben hat, ein Teil der Beuthener Kriminalpolizei mit den Mensehensdimugglern insofern gemeinsame Sache gemacht hätte, als sie gegen Entgelt über das Treiben der Menschen Schmuggler hinwegsahen." Audi die Namen, die Herr Regierungsrat Kundt in seinem Bericht aufzählt, sind nicht immer einwandfrei jüdisch. Wie Herr Dr. 69