Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 3-4- (September-Oktober 1927)
- Date
- 1927-09-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Schmuggel an der Grenze einzudämmen. Die Behauptung steht aber auch im Widerspruch zu der Meinung des Herrn Oberpräsidenten in Breslau, der der Arbeiterfürsorgestelle Breslau im Juni 1924 Folgendes mitgeteilt hat: „Auf Ihr Gesuch vom 22. 6. 24 bescheinige ich Ihnen gern, daß ich im Laufe der letzten Jahre mehrfach Gelegenheit hatte, Ihre Tätigkeit kennen zu lernen. Hierbei hatte ich stets den Eindruck, daß Sie ernstlich bemüht sind, den Behörden bei der Durchführung ihrer Auf gaben Tiehilf lieh zu sein. Mich hat hierbei besonders die objektive Berichterstattung angenehm berührt; ebenso das Bestreben, die mit den hiesigen Verhältnissen nicht vertrauten jüdischen Ausländer in günstiger Weise zu beeinflussen. Aus Ihren mir neuerdings abschriftlich übersandten Berichten vom 23. Januar 1923 und 7. Mai 1923 habe ich entnommen, aber auch von anderer Seite habe ich gehört, daß Sie mit Erfolg bemüht waren, die Neueinwanderung einzudämmen und die Abwanderung so zu fördern, daß die Zahl der noch in Schlesien befindlichen Ostjuden stark zusammengeschmolzen ist." Diese Meinung deckt sich auch, wie uns mitgeteilt wird, mit der Auffassung des Herrn Polizeipräsidenten in Breslau über die Tätigkeit der Arbeiterfürsorgestelle, insbesondere im Zusammenhang mit der Rückwanderung von Ostjuden aus Frankreich und Belgien nach Polen. Die weiterfolgende Neuaufzählung einer Reihe ostjüdisch klingender Namen kann als Beweis f ür den Zusammenhang zwischen Ostjudeneinwanderung und Mädchenhandel nicht angesehen werden. Wie der Berichterstatter selbst im letzten Abschnitt seines Berichtes zugibt, konnte eine Bestrafung wegen Mädchenhandels auf deutscher Seite überhaupt nicht festgestellt werden. Die Vermutung, daß dies nur deshalb nicht der Fall ist, weil die Voraussetzungen des § 48 des Auswanderungsgesetzes nicht gegeben waren, kann nicht ganz zutreffend sein, denn auch objektive Beobachter der Grenzverhältnisse in Schlesien haben von Mädchenhandel oder von Verschleppungen von Mädchen über die Grenze nie etwas gemerkt. Die Vermutung, die der Berichterstatter ausspricht, daß die über die Grenze nach Deutschland gebrachten Mädchen zu unsittlichen Zwecken gebraucht wurden, ist derart vage und haltlos, daß sie keinesfalls zu der ausführlichen und voreingenommenen Behandlung des Ostjudenproblems in der Weise berechtigt, wie sie vom Berichterstatter vorgenommen wurde. Das Deutsche Nationalkomitee zur Bekämpfung des Mädchenhandels ist ein eingetragener Verein, also eine private Gesellschaft, die jedes amtlichen oder behördlichen Charakters entbehrt. Die Reise des Geschäftsführers konnte aber nur auf Grund eines im Jahre 1925 erschienenen Erlasses des Herrn Minister des Innern in Preußen erfolgen. Das Arbeiterfürsorgeamt hat deshalb Veranlassung genommen, den Bericht und das gesamte Material dem Herrn Minister des Innern mit der Bitte um amtliche Nachprüfung zu überreichen. 71