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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1927-09-01 · 3-4- (September-Oktober 1927) · page 12

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
3-4- (September-Oktober 1927)
Date
1927-09-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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I. Die Reise des Vertreters des Deutschen Nationalkomitees hat Ende des Jahres 1926 stattgefunden. Der Bericht hingegen bezieht sich fast ausschließlich auf Verhältnisse in den schwierigen Inflationsjahren, also auf eine Zeit, die lange zurückliegt; ein Anlaß zur Heranziehung dieser anormalen Verhältnisse ist auf Grund der Feststellungen des Berichtes über die gegenwärtige Situation an der Grenze bestimmt nicht gegeben. IL Die statistische Anmerkung soll offenbar durch die dort enthaltenen Zahlen den Gesamtinhalt des Berichtes bekräftigen und den Beweis für die sogenannte Ostjudengefahr erbringen. Obwohl schon auf den ersten Blick diese Zahlen nach jeder Richtung hin als unrichtig erscheinen müssen, soll im folgenden noch einmal der Beweis erbracht werden, daß sie auch nicht annähernd der Wirklichkeit entsprechen können: Der Berichterstatter geht von der Denkschrift des Reichsministers des Innern an den Reichstag aus dem Jahre 1922 aus, der zufolge in den Jahren 1918/20 mindestens 60 000 Ostjuden nach Deutschland gekommen sind. Diese Zahl ist die einzige, die als richtig anzusehen ist; nach der oben zitierten Denkschrift deckt sie sich auch mit den Zahlen 9 die das Arbeiterfürsorgeamt seinerzeit dem Herrn Minister des Innern mitgeteilt hat. Hingegen entbehrt die Behauptung des vorletzten Satzes, daß sich im Jahre 1920 allein auf Grund polizeiamtlicher Schätzungen in Berlin 50—70 000 Ostjuden befunden haben können, jeglicher Grundlage. Denn erstens würden ja demnach sämtliche in der Denkschrift des Herrn Reichsminister gezählten Ostjuden in Berlin unangemeldet gelebt haben, was doch ernsthaft von niemandem behauptet werden kann. Selbst bei oberflächlicher Prüfung sprechen dagegen zwei Tatsachen, die hier noch angeführt werden sollen: Als Aufenthalt für Ostjuden in Berlin, die ohne Anmeldung hier lebten, kam allgemeiner Meinung nach lediglich das sogenannte Scheunenviertel im Bezirk Berlin-Mitte in Frage. Es erscheint aber ganz ausgeschlossen, daß eine so große Anzahl Menschen sich in diesem doch nicht sehr großen Vierte! überhaupt hätte befinden können, ohne von den Organen der Polizei sofort festgestellt zu werden. Zweitens wurde gerade im Jahre 1920 die Verordnung des Herrn Polizeipräsidenten vom 27. April 1920 — 72. I. A. d. 1. 20 — betreffs der Sondermeldung für Ausländer sehr streng durchgeführt, was ebenfalls als ausgeschlossen erscheinen läßt, daß sich 50-70 000 Ostjuden unangemeldet in Berlin hätten aufhalten können. Auch die Behauptung, daß sich im Jahre 1923 ungefähr 300 000 Ostjuden in Deutschland befunden haben, entspricht nicht den Tatsachen. Nach Meinung des Verfassers sollen ungefähr 250 000 dieser Ostjuden nach den westlichen Ländern Frankreich und Belgien abgewandert sein. Auch dies trifft nicht zu, denn so groß war die Zahl 68

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