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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1927-09-01 · 3-4- (September-Oktober 1927) · page 11

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
3-4- (September-Oktober 1927)
Date
1927-09-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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ten und jeder tatsächlichen Grundlage entbehrenden Behauptungen, die in diesem Bericht im Zusammenhang mit der sogenannten Ostjudeneinwanderung nach Deutschland aufgestellt wurden, hingewiesen. Zu dem eine Richtigstellung erfordernden Teil des Berichtes gehört die in einer Anmerkung mitgeteilte Statistik zur Zahl der Ostjuden in Deutschland, die wir ihrer Wichtigkeit wegen hier wörtlich wiedergeben: „Anmerkung: Nach der Denkschrift des Reichsministeriums des Innern an den Reichstag aus dem Jahre 1922 (Reichsdrucksache Nr. 4084, I. Wahlperiode 1920/22) sind in den Jahren 1918/20 mindestens 60 000 Ostjuden nach Deutschland gekommen. Für das Jahr 1923 wurde von sachverständiger Seite ihre Gesamtzahl in Deutschland auf 400 000 angegeben, von denen mit Beginn der Währungsstabilisierung ein sehr erheblicher Teil indessen dem sinkenden Franken nach, hauptsächlich in der Richtung nach Belgien und Frankreich (etwa 300 000) und auch nach Uebersee (etwa 50 000) weiterzogen. In Berücksichtigung der häufigen Wiedereinreisen und des nie aufhörenden Zuflusses aus dem Osten dürfte die Zahl von annähernd 100 000 jetzt (1926) in Deutschland befindlicher Ostjuden die richtige sein. Die Zahl der unangemeldet im Jahre 1920 in Berlin wohnenden Ostjuden wurde damals von polizeiamtlicher Seite mit 50—70 000 angegeben. Daß der allergrößte Teil dieser Zuwanderung über die grüne Grenze oder sonst auf dem Wege des Menschenschmuggels unberechtigt geschieht, ist bekannt." Der größte Teil des Berichtes ist dem sogenannten Mensehen- Schmuggel an der oberschlesischen Grenze gewidmet, wobei der Berichterstatter eine Reihe jüdischer oder jüdisch klingender Namen aufzählt, um daraus den Beweis zu konstruieren, daß der Menschenschmuggel eine ausschließlich jüdische Angelegenheit sei. Eine weitere wichtige Stelle des Berichtes ist die nachfolgende Behauptung über die Zustände im Regierungsbezirk Breslau und die Tätigkeit der dortigen jüdischen Arbeiterfürsorgestelle, die wir ebenfalls hier wörtlich wiedergeben: „Im ganzen Bezirk wurden in den letzten Monaten allein 100 Schmuggler festgestellt und in Breslau selbst in den ersten 10 Monaten (1926) weitere 44 ostjüdische Menschenschmuggler, die wegen Paßvergehens festgenommen wurden. In der Regel greift die jüdische Arbeiterfürsorge in den Fällen der Festnahme derartiger Leute mit Geld und Anwälten ein, um ihren Glaubensgenossen zu helfen." Am Schlüsse seiner Ausführungen stellt der Berichterstatter fest, daß Bestrafungen wegen Mädchenhandels auf deutscher Seite Schlesiens nicht festgestellt werden konnten, und sagt dann weiter wörtlich: „Da wir indessen ermitteln konnten, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil der Schmuggelfälle auch weibliche Personen, darunter alleinreisende junge Mädchen, betraf, die zu undurchsichtigen Zwecken nach oder über Deutschland gebracht wurden, so ist der Schluß nicht von der Hand zu weisen, daß dies des öfteren zu unsittlichen Zwecken geschah." Die vom Arbeiterfürsorgeamt vorgenommene genaue Prüfung der im Reisebericht aufgestellten Behauptungen ergab folgendes: 67

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