Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 1-2 (Juli-August 1927)
- Date
- 1927-07-01
- Page
- – (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
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In klaren Zahlen würde sich das Rechenexempel zur Durchführung der Finanzierung folgendermaßen darstellen: 1. Der Wert des zu erwerbenden Objektes beträgt 600 000 Qoldmark, die mit 6 Prozent zu verzinsen sind — ein Zinsaufwand von jährlich 36 000 Mark. 2. An Betriebskapital und Neuanlagekapital 100 000 Mark — ein Zinsaufwand von jährlich 6000 Mark. 3. Der höchstwahrscheinlich notwendige Zuschuß für das Heim von rund 15 000 Mark. Gesamtbelastung jährlich 57 000 Mark. Wie weiter oben ausgeführt, ist damit zu rechnen, daß aus dem Betrieb bei Berücksichtigung der angegebenen Kautelen ein Ueberschuß aus dem Ertrag von mindestens 30 000 Mark + 15 Prozent 34 500 Mark — weil in unserem Falle 300 Morgen hinzukommen — resultiert, so daß für die Wohlfahrtsstelle mit der Aufbringung eines Zuschusses von 57 000 — 22 500 Mark zu rechnen ist, falls nicht, was sicher möglich und nur aus Vorsicht in die Kalkulation nicht eingerechnet ist, die Reinerträge aus der Wirtschaft gesteigert werden. Daraus ergibt sich die letzte Konsequenz, daß man imstande sein wird, aus dem Betrieb zumindest die Resthypotheken von 400 000 Mark und die 100 000 Mark für Neuanlagen und Betriebskapital zu verzinsen, während die Wohlfahrtsstelle auf die Verzinsung der Voranzahlung in Höhe von 200 000 Mark verzichten und einen Zuschuß für das Heim in der Höhe von 10 500 Mark tragen muß. Dieser voraussichtlichen Belastung der Wohlfahrtsstelle ist entgegenzusetzen der Ausgabeposten durch Aufwand an Arbeit und Zahlungen an die 50 Wanderer wie bisher, bei welcher Art von Philanthropie kein Nutzen für die Oeffentlichkeit, bestimmt aber ein Schaden, wenn auch nur ein moralischer, für die Wanderer selbst in Erscheinung tritt. Bei allen Erwägungen ist aber auch die Aussicht nicht außer Acht zu lassen, daß bestimmt ein starker Prozentsatz dieser Wanderer, wenn sie zur beruflichen Ausbildung gelangt sind, als Bauern- oder Qärtnersiedler auf die Scholle gebracht werden können und so außer der sozialen Fürsorge für die Wanderer selbst ein bedeutender moralischer Vorteil im Sinne des deutschen Judentums erreicht werden kann. Zusatz zu dem vorstehenden Expose. Auf Seite 2 des Exposes sage ich deutlich, daß für den Anfang etwa 10—15 Wanderer aufzunehmen und zu beschäftigen sind, und meine damit unter die „Stammarbeiterschaft'4 des Betriebes; das seil heißen Neuaufgenommene, die das ganze Jahr hindurch als integrierender Teil der dauernd im Betrieb beschäftigten Arbeiter landwirtschaftliche Arbeit zu leisten haben. Ich sage aber auch weiter, daß eine Beschleunigung im Prozeß des Ersatzes der übernommenen Stammarbeiter durch Wanderer eintreten kann, wenn durch zweckmäßige Behandlung und Ausbildung und durch Intensivierung des Betriebes die Möglichkeit geschaffen wirdv weitere Wanderer unter die Stammarbeiterschaft des Betriebes aufzunehmen. Wenn also der Betrieb 50 Stammarbeiter beschäftigen kann, so können von vornherein etwa 15 Stammarbeiter durch Wanderer ersetzt werden; weitere 10—15 könnten ebenfalls sofort oder in wenigen Wochen zur dauernden Arbeit für den Betrieb aufgenommen werden, wenn sich zeigt, daß sie entweder bereits manuelle Arbeiten ausgeführt haben und sich in den ersten Wochen bewähren, oder aber wenn in einigen Monaten durch besondere Ausbildung eines Teiles der Wanderer diesen die Eignung beige^ bracht werden kann, die sie befähigt, die Stammarbeiter des Betriebes zu ersetzen. Die Frage der Stammarbeiterschaft ist aber nicht identisch mit dem Teil der Arbeiter im Betrieb, d?e nur einige Monate lang im Sommer beschäftigt werden, und für die in der Landwirtschaft der Begriff der „Saisonarbeiter" geprägt ist. Hier handelt es sich um Leute, die unter einer bestimmten Aufsicht und beruflichen Anweisung Arbeiten auszuführen haben, welchen eigentlich jeder physisch durchschnittlich gesunde Mensch gewachsen ist, so daß man ohne weiteres annehmen kann, daß die für unsere Betriebsgröße notwendige Zahl von Saisonarbeitern in der Höhe von 20—25 Leuten sich lediglich aus den Wanderern rekrutieren kann . — 53 —