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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1927-07-01 · 1-2 (Juli-August 1927) · page 52

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
1-2 (Juli-August 1927)
Date
1927-07-01
Page
– (sequence 52)
Language
German
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Einnahmen : Aus dem Verkauf von 7—8 000 Ztr. Getreide Aus dem Verkauf von 10 000 Ztr. Kartoffeln Aus dem Verkauf von 10 000 Ztr. Zuckerrüben Aus dem Verkauf von der Milchproduktion und dem rd. 70 000 Mark 20 000 Mark 15 000 Mark Viehzuwachs Aus der Gärtnerei 30 000 Mark 10 000 Mark ca. 145 000 Mark Der sich aus der Aufstellung ergebende Differenzbetrag reicht aus zur Deckung der laufenden Zinsenlast und zur Verbesserung des Betriebes. Daß höhere Gewinne darüber hinaus erzielt werden, hängt vcn der weiteren Preisgestaltung auf dem Produktenmarkte ab. So zeigt sich für dieses Betriebsjahr schon jetzt, daß die in der zweiten Jahreshälfte einsetzende, günstigere Preisbildung für landwirtschaftliche Produkte eine günstige Rentabilität ergeben wird. Es besteht die Möglichkeit, auch in einem zur Beschäftigung von Wanderern erworbenen Betrieb zu einer Rentabilität zu kommen, wenn von vornherein ausdrücklich die Beträge, welche reine Ausgabeposten sind und sich aus dem speziellen Nebenzweck ergeben, auf ein Sonderkonto gebucht und als Sonderausgaben betrachtet werden. D. h. der Betrieb zahlt an die in ihm beschäftigten Wanderer nur den Lohn, den sie durch wirkliche Leistung auf Grund des geltenden Tarifes beanspruchen können. Reicht dieser zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse im Heim und als Taschengeld nicht aus, so zahlt die Wohlfahrtsstelle diesen Differenzbetrag als Fürsorgebeitrag an das Heim. Wenn angenommen wird, daß 50 Leute im Betrieb arbeiten, und daß sie als Lohn in einem Monat 50 X 40 Mark verdienen, dagegen der Etat im Heim 60 Mark pro Monat und Kopf ausmacht, so muß die Differenz von 50 X 20 Mark, d. s. 1000 Mark, von der Wohlfahrtsstelle und nicht vom Betrieb getragen werden. Ebenso kann der Betrieb nicht die Ausgabe für den Leiter des Heims und etwaige soziale Einrichtungen im Heim bestreiten. So würde im ungünstigsten Fall mit einem Zuschuß für das Heim in Höhe von 15—20 000 Mark jährlich zu rechnen sein. Die Wohlfahrtsstellen müssen sich von vornherein darüber im Klaren sein, daß sie die Zuschüsse für die Ausgaben des Heims und im Heim über den Verdienst der Wanderer zu zahlen haben werden. In der Aufstellung der Ausgaben ist der Posten für Gehälter und Löhne der höchste, und tatsächlich hängt von diesem Posten ab, ob die Wirtschaft zu einer Rentabilität oder zu Defiziten führt. Es muß also die v/irkliche Leistung und nichts darüber entlohnt werden, und der Maßstab hierfür kann nur der landesübliche Tarif sein und nicht das Privatbedürfnis von Heiminsassen, an denen eine soziale Tendenz, verbunden zum Teil mit Berufsumschichtung, verwirklicht werden soll. Es ist auch möglich, daß in den ersten Jahren der Bewirtschaftung und vor allem durch die Einarbeitung der ersten Wanderer die Verzinsung für das Anlagekapital nicht herauszuwirtschaften sein wird. Durch die günstige Lage auf dem Gütermarkt steckt aber in den heute erworbenen landwirtschaftlichen Betrieben eine Wertsteigerungsmöglichkeit, so daß hierin bestimmt ein Aequivalent für etwaige Zuschüsse für Verzinsung in den ersten Jahren gegeben ist. Als weitere Erleichterung der Finanzierung ist die Möglichkeit der bäuerlichen und gärtnerischen Ansiedlung von jüdischen oder auch nichtjüdischen Bauern und Gärtnern auf einer aus dem Betrieb auszuschaltenden Fläche in den Ausmaßen von 300 Morgen zu betrachten, die pro Morgen mindestens 500 Mark einbringen kann, und der so erlangte Kaufpreis in der Höhe von 300 X 500 150 000 Mark kann zur Tilgung eines Teilbetrages der Restschuld verwendet werden. Es gibt nun tatsächlich vor allem jüdische Gärtner, die angesiedelt werden können, und deren Besiedlung auf dem Wege des Reichssiedlungsgesetzes finanziert und durchgeführt werden kann. — 52 —

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