Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 1-2 (Juli-August 1927)
- Date
- 1927-07-01
- Page
- – (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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Bei der Durchorganisation ist ein häufiger Widerstand die Ansicht der Gemeinden, man müsse Vorsprechende, auch wenn sie die Bedingungen für Weiterbeförderung, wie sie die Hauptstelle fordert nicht erfüllen, unterstützen. Man müsse ferner Wohltätigkeit im geheimen üben, man dürfe sich einer Wanderkasse nicht anschließen, damit das Wohltun den Kindern stets vor Augen gebracht werden kann. Alle diese Argumente müßten in einer kurzen Schrift von einer allgemein anerkannten Persönlichkeit volkstümlich und sachlich ausgeführt und durch die Hauptstelle verbreitet werden. Ich denke dabei an das kleine Schriftchen der deutschen Zentralstelle 'Uebt richtige Wanderfürsorge44 aus dem Jahre 1914. Wenn auch die Form nicht meiner Auffassung entspricht, so ist der Weg richtig. Bei der Beförderung der Wanderer erweist sich als ein Mangel, daß man die Reiserouten nicht kennt, auf welchen man die Leute in ihre Heimat schicken soll. Ich führe hier Hannover an. Die Wanderer kommen von Köln, von Hamburg, von Frankfurt und wollen nach Hause. Welchen Weg soll man die Rumänen, die Ungarn, die Tschechoslowaken, die Polen, die Russen, die Oesterreicher schicken; bis jetzt fehlt jede Richtlinie dafür. Aus dem Bericht über die Tätigkeit der Hauptstelle, der vor kurzem herausgegeben worden ist, geht hervor, daß die Hauptstelle sich mit dem Auslande in Verbindung gesetzt hat, um die Wanderung regulieren zu können. Diese Besprechungen müßten häufiger, ja regelmäßig stattfinden. Die Einrichtung von Grenzbüros, wie sie vor dem Kriege bestanden, haben sich außerordentlich bewährt, und es wäre zu wünschen, daß die Hauptstelle nach dieser Richtung hin die Erfahrungen der früheren Zentralstelle sich zunutze macht. Der dritte Punkt, den ich hier besprechen will, ist die Finanzierung der Provinzialkassen. Diese Frage gehört eigentlich nicht mehr zu meinem Thema, ist aber so wichtig, daß ich es nicht versäumen will, unsere Erfahrungen hier wiederzugeben. Welche Mittel stehen den Provinzialkassen zur Verfügung? Erstens sind es die Beiträge der Gemeinden. Es hängt von der Geschicklichkeit und von dem Takt des Beamten ab, der die Geschäfte der Provinzialkasse führt, die Gemeinden der Provinz von der Notwendigkeit der Zahlung eines Beitrages an die Provinzialkasse zu überzeugen. Diese Leistungen bilden den Grundstock für die Kasse. Die kleinen Gemeinden müssen diesen Beitrag in den Etat einstellen. In sehr vielen Gemeinden werden diese Beiträge jedes Jahr oder jedes halbe Jahr durch Sammlungen erhoben. Das ist ein verkehrter Weg; er sichert nicht die zuverlässige Zahlung des Beitrages. Deshalb ist es notwendig, die Gemeinden dahin zu bringen, daß sie den Beitrag zur Provinzialkasse nach einem Modus, den man den Verhältnissen der einzelnen Gemeinden anpaßt, in den Etat einstellen. Außerdem müssen die jüdischen Verbände, die Interesse an der Wanderfürsorge haben, zur Zahlung von Beiträgen für Wanderfürsorge herangezogen werden; das sind die Logen, Provinzial-Frauenbünde usw. Es geht nicht an, daß die großen Institutionen die Wanderfürsorge, die so erhebliche Mittel benötigt, und für die die Gelder so ungeheuer schwer aufzubringen sind, einfach sich selbst überlassen, ohne sich je darum zu bekümmern. Diese Institutionen müßten von der Hauptstelle für die Wanderfürsorge neu interessiert werden; man müßte ihnen die Pflicht der Unterstützung der Wanderfürsorge vor Augen führen. Ein weiterer Geldgeber ist die öffentliche Wohlfahrtspflege. Wanderarme gelten als Landarme, für die die Provinz aufzukommen hat. Die Wohlfahrtsämter legen die Unterstützung vor und erhalten sie von den Bezirksfürsorgeverbänden wieder zurück. Auf dem 39. deutschen Fürsorgetag in Breslau hat Herr Schatzrat — 37 —