Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 1-2 (Juli-August 1927)
- Date
- 1927-07-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Deutschland staatsangehörig oder als Ausländer hier bereits gebpren sind. Es ist hier bereits von Herrn Berger auf die Lage des jüdischen Handelsangestellten in Deutschland hingewiesen worden, auf die Tatsache, daß die Verdrängung des jüdischen Arbeitnehmers immer größeren Umfang annimmt. Eine große Zahl jüdischer Handelsangestellter und sonstiger Arbeitnehmer, die in ihrer Heimat keine Beschäftigung finden können, geht auf die Wanderung, zuweilen mit der Aussicht auf eine Arbeitsstelle, meist ganz ziellos. Obwohl gerade in diesen Fällen die jüdische Wanderfürsorge und Wohlfahrtspflege, die letzten Endes doch nur Ergänzungsfürsorge sind, nicht eingreifen sollen, ist es nicht zu verhindern, daß auch diese Wanderer zu einer Belastung der jüdischen Wanderfürsorge werden. Rechtlich ist ihre Situation klar. Durch einen geregelten und weit ausgedehnten Ausbau des jüdischen Arbeitsnachweiswesens könnte manchen dieser Menschen die Wanderung erspart werden. Leider sind wir noch nicht so weit, andererseits stehen wir vor der nicht wegzuleugnenden Tatsache, daß die moralischen Schäden der Nachkriegs- und Inflationszeit auch für das deutsche Judentum groß waren. Die Möglichkeit, die in der Inflationszeit gegeben war, Geld in größerem Ausmaße leicht verdienen zu können, die allgemeine Lockerung der Rechtsbegriffe haben eine große Zahl von Juden in Deutschland straffällig gemacht. Gerade jetzt wird das Problem der Strafentlassenen auch für uns aktuell. Jene Leute, die während oder kurz nach der Inflation sich irgendwelcher Vergehen schuldig gemacht haben und bestraft wurden, kommen jetzt zur Entlassung. Die Unterbringung eines Strafentlassenen ist in vielen Fällen schwieriger als die eines Ausländers. Es bedarf wochen- und monatelanger Arbeit, bis es gelingt, einen derartigen Menchen wieder in eine Arbeitsstelle zu bringen. Um aber eine Betreuung der Strafentlassenen wirklich durchführen zu können und sie vor zweckloser Wanderung zu bewahren, ist es notwendig, sie erst einmal in ordentliche Unterkunft zu bringen. Dazu ist die jüdische Wanderfürsorge heute kaum in der Lage. Die wenigen jüdischen Unterkunftsheime, die vorhanden sind, dienen meist nur den Zwecken der Durchwanderung, sie sind für Unterbringung für längere Zeit nicht geeignet. Für die kleineren Gemeinden ist eine solche Unterbringung oft auch aus finanziellen Gründen kaum möglich. Die Folge ist dann, daß auch diese von den Gerichten bereits gezeichneten Menschen auf die Wanderung gehen; auch sie geraten immer tiefer in den Abschaum der Großstädte, werden wieder rückfällig, gefaßt und bestraft und sind nunmehr dazu verurteilt, rettungslos zugrunde zu gehen. Neben diesen zwei Gruppen, den Staatenlosen und den Strafentlassenen, ist auch in der jüdischen Wanderfürsorge, wenn auch in kleinerem Umfange, der Typus des asozialen und pathologischen Wanderers vorhanden, dem ebenfalls nur durch Unterbringung und sorgsamste Betreuung geholfen werden kann. Diesen Objekten unserer Fürsorge stehen wir völlig hilflos gegenüber, da es uns an Einrichtungen fehlt, die es uns ermöglichen, eine bestimmte Anzahl von Menschen längere Zeit unterzubringen und zu beschäftigen, bis es gelingt, jeden einzelnen wieder in geordnete Verhältnisse zu bringen. Das Direktorium der Hauptstelle hat sich monatelang mit diesem Problem beschäftigt, ohne eine befriedigende Lösung finden zu können. Nach langen Vorbereitungen und Verhandlungen ist man zu dem Entschluß gekommen, der Mitgliederversammlung die Frage der Schaffung einer derartigen Anstalt vorzulegen und zur Debatte zu stellen. Gedacht ist dabei an eine landwirtschaftliche Kolonie, ähnlich den Bodelschwingh'schen Anstalten sowie den Arbeiterkolonien, die bei der allgemeinen Wanderfürsorge seit Jahrzehnten vorhanden sind und nicht ohne Erfolg ihre Aufgabe erfüllen. Die Bedenken gegen die Schaffung einer jüdischen Wanderarbeitsstätte sind auch im Direktorium nicht gering. Aber nach allen Ueberlegungen und nach Prüfung aller Projekte scheint eine landwirtschaftliche Arbeiterkolonie die zweckmäßigste und beste Lösung unseres Problems. Die Bedenken, die gegen ein solches Projekt sprechen, sind bekannt. Die — 17 —