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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1927-07-01 · 1-2 (Juli-August 1927) · page 16

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
1-2 (Juli-August 1927)
Date
1927-07-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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ausgeliefert. In einer Zeit normaler Wirtschaftskönjunktur wäre dieses Problem wahrscheinlich weniger kompliziert. In einer Periode der Arbeitslosigkeit aber, wie wir sie jetzt nicht nur in Deutschland, sondern fast auf dem ganzen Kontinent erleben, wird das Problem des ausländischen, staatenlosen Arbeiters, der kein Recht auf Aufenthalt und Arbeit hat, zu einem fast unlösbaren und damit auch zu einer äußerordentlichen Belastung der jüdischen Wohlfahrtspflege. Diese steht hier einet großen Anzahl von Menschen gegenüber, die dauernd gehetzt werden, weil sie nicht in der Lage sind, den polizeilichen Anforderungen, die für den Ausländer vorgeschrieben sind, zu entsprechen. Arbeiten dürfen sie nicht, und leben müssen sie. Es darf also niemanden Wunder nehmen, wenn sie durch zielloses Wandern von Ort zu Ort und durch Inanspruchnahme der Provinzialkassen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten versuchen. Wer nun einmal diese Art der Wanderung angetreten hat, der ist naturnotwendig gezwungen, immer wieder zu wandern, denn in den meisten Fällen wird ja nicht einmal der Versuch gemacht, diese Art der Wanderer seßhaft zu machen und in Arbeit zu bringen. Da diese Wanderer meist kein Reiseziel haben, oder sehr bald festgestellt wird, daß das von ihnen angegebene Reiseziel nur fiktiv ist, können sie auf Grund der Richtlinien der Hauptstelle nicht befördert werden. Da sie auch keine Unterstützung erhalten, sind sie geradezu gezwungen, dem Hausbettel zu verfallen, sie kommen sehr bald auf die Warnungsliste und sinken so immer tiefer in das Lumpenproletariat, aus dem ein Aufstieg nur selten möglich ist. Die Provinzialkassen stehen diesem schwierigen Problem hilflos gegenüber. Befördern sollen sie nicht, da ein Reiseziel nicht vorhanden ist; am Ort belassen wollen sie den Wanderer nicht, da sie sonst gezwungen sind, längere Zeit für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Da hilft man sich nun, indem man dem Wanderer einen größeren oder kleineren Geldbetrag in die Hand drückt und ihm bedeutet, nunmehr sein Glück bei einer anderen Gemeinde zu versuchen. So wird diese wilde Wanderung indirekt von den Provinzialkassen sehr oft gefördert. Im Verlauf ihrer Wanderung kommen fast alle diese ziellosen Wanderer nach Berlin, und hier steht man nun vor der Aufgabe, ihnen zu helfen. Es sei zugegeben, daß die Möglichkeit der Hilfeleistung nach mancher Richtung hin in Berlin größer als sonstwo in Deutschland ist, aber für die Dauer ist es auch für Berlin nicht möglich, alle diese traurigen und hoffnungslosen Fälle zu bearbeiten. In Berlin, wo früher eine große Herberge bestand, die geschlossen werden mußte, wird nun der Versuch gemacht, diese Wanderer in privaten Schlafstellen unterzubringen und sie dann vom Wohlfahrtsamt der Jüdischen Gemeinde aus zu betreuen. Hat man einen solchen Wanderer durch Unterbringung in einer Schlafstelle erst einmal seßhaft gemacht und versucht man nun, seine Verhältnisse zu ordnen, seine Staatsangehörigkeit festzustellen oder seine Legitimierung durchzuführen, so gelingt es auch, ihm bei intensiven Anstrengungen dauernd oder zumindest vorübergehend Beschäftigung zu verschaffen. Erwähnenswert ist nach dieser Richtung hin die großzügig ausgebaute Brockensammlung und Kleiderkammer des Wohlfahrtsamtes der Jüdischen Gemeinde Berlin, die die Möglichkeit gibt, eine größere Zahl gelernter und ungelernter Arbeiter zu beschäftigen. Dadurch, daß man den Wanderer nunmehr beobachten kann, daß man ihm die Möglichkeit der Ruhe und Sammlung gibt, läßt sich, wenn auch mit Schwierigkeiten, im Einzelfall bestimmt eine Lösung finden. Aber diese Hilfsmittel reichen nicht aus, können nicht genügen, um der großen Zahl dieser staatenlosen Wanderer wirksame Hilfe zu geben, insbesondere deshalb nicht, weil neben ihnen eine zweite Gruppe von Wanderern vorhanden ist, bei deren Beftirsorgung ebenfalls mannigfache Schwierigkeiten zu überwinden sind, denn auch sie passen nicht in den Rahmen der Richtlinien, und auch sie bedürfen einer weitgehenden individuellen Befürsorgung, die nur dann möglich ist, wenn der Wanderer seßhaft gemacht wird. Ich denke hier an die große Zahl der Wanderer, die wohl in — 16 —

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