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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1927-07-01 · 1-2 (Juli-August 1927) · page 14

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
1-2 (Juli-August 1927)
Date
1927-07-01
Page
– (sequence 14)
Language
German
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ijmänmd konzessionierter Arbeitsnachweis, der natürlich Hand in Hand mit dem öffentlichen arbeiten muß, vorhanden, so dürfte nicht allzu schwer sein, wenn die A\ Faktoren: Jüdische Fürsorgestelle, . Oeffentliche Fürsorgestelle, Freier Arbeitsnachweis, Oeffentlicher Arbeitsnachweis ia~ uneigennütziger Gemeinschaft sich für die Einschränkung des Wandererunwesens dadurch einsetzen, daß sie dem Wanderer irgendeine seiner Individualität und seinen Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung nachweisen. Nach Möglichkeit, auch wenn er durch Gesetz Berechtigung erhält, ist jeder physische Zwang zu vermeiden, man muß versuchen, den Weg der moralischen Einwirkung zu beschreiten. Dies auf sittlichster und menschlichster Höhe stehende Mittel, den Feldzug gegen das Wander- und Bettel u n wesen, erfolgreich zu führen, sollte Gemeingut aller Interessenten sein und werden. In der Frage des noch schwerer zu lösenden Problems der jugendlichen Wanderer kann mit kurzen Worten auf unsere Bestrebungen (allerdings zunächst auf Berlin zugeschnitten) hingewiesen werden. Die Stadt Berlin hat dieses Problem einer praktischen Lösung zugeführt. Unsere Berliner Gemeinde hat das nachgemacht. Das Oberpräsidium von Berlin und der Provinz Brandenburg hat uns unterstützt. Wir haben das Ziel, alle jüdischen Erwerbslosen oder vielmehr alle schulentlassenen Jugendlichen, die einem Berufe noch nicht zugeführt werden konnten, tagsüber werktätig zu beschäftigen. Werktätig in der Unterweisung zunächst leichter und schnell begreiflicher Handwerksarbeit, außerdem geistig durch Belehrung und körperlich durch Turnen und sportliche Veranstaltungen. Der Zweck ist, die im Alter der Reife befindlichen Knaben und Mädchen zu beobachten, zu bewachen, sie zu beschäftigen und anzuregen, sie vor allem von der Straße herunterzuholen, ihnen die Rummelplätze und sonstige im Sinne des Schund- und Schmutzgesetzes liegende Verführungsstätten zu verekeln und sie zu nützlichen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft heranzuziehen. Gleichzeitig treten die Vorzüge (ich verweise auf Abs. 6 der Leitsätze) der Sondereinrichtungen der Lehrstellenvermittlung, die mit der Berufsberatung verbunden ist in Kraft. Das sind meines Erachtens im wesentlichen die Vorschläge und die Gesichtspunkte, die in den 12 Punkten der Leitsätze enthalten sind, und die ich Ihrer Beachtung empfehlen möchte. Ueber besondere Einzelheiten zu diskutieren, behalte ich mir für die große Aussprache vor. Ich hoffe und wünsche, daß durch unsere Tagung fruchtbare Anregungen in die Länder und Gemeinden getragen werden, und daß wir imstande sind, nicht nur im jüdischen, sondern im allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Interesse ein klein wenig nach Maßgabe unserer Kräfte an der Gesundung des sozialen Wirtschaftslebens in Deutschland beizutragen. S. Adler-Rudel: Voraussetzungen und Notwendigkeiten einer jüdischen Arbeiterkolonie. Aus den Referaten meiner Vorredner haben Sie bereits gehört, welche Gründe für die Notwendigkeit einer gut ausgebauten jüdischen Wanderfürsorge sprechen, und wie eigenartig und kompliziert die Schwierigkeiten sind, denen diese Fürsorge gegenübersteht. Mir fällt nun die Aufgabe zu, über jene Gruppen der von uns betreuten Wanderer zu sprechen, deren besonders schwierige Lage einer ganz besonderen und individuellen Behandlung bedarf, und denen mit Organisation der — 14 —

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