Blau-Weiss-Blätter
- Journal
- Blau-Weiss-Blätter
- Volume
- 2 (1920-1921)
- Issue
- 4-5 (1.1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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was du gesagt hast will ich thun; er griff zum Werke und das Volk klatschte. — Ich will dem letzten ähnlich werden, wenig versprechen und viel thun! — Da aber dieser Tag nicht eine Ceremonie, sondern ein feierlicher Anstand* ist, so nehme ich auch das Große dieser Versammlung zu Zeugen meiner Verbindlichkeit. An jenem Tage werden wir alle versammelt seyn: Aufseher und Eltern, Lehrer und Kinder; von uns werden diese Lämmer gefordert werden; sie werden entweder wider uns, oder für uns zeugen, unsern Lorbeerkranz uns darreichen, oder uns Schamröthe im Gesicht machen. Ich gelobe es bei Gott, der in mein Herz sieht, bei dem Heiligen der Religion, auf das ich hoffe, und bei dem Ewigen, das mein Loos seyn muß, mein Amt zu fuhien, nicht als den Menschen, sondern dem Herrn. — —*— " Die Entstehung der Völker*). Das Werden der Völker ist so naturbedingt wie ihr Sein. Dies aber zu beweisen, müssen wir erst die Frage beantworten: was denn ein Volk sei? Gibt es da ein zuverlässiges Kriterium? »Volk ist nur, was eine gemeinsame Sprache spricht* behauptet Mauthner. Der große Leopold von Ranke meint vorsichtiger: »In den meisten Epochen der Welthistorie sind es religiöse Verbindungen gewesen, was die Völker zusammengehalten hat" „Das Volk", definiert Ludwig Gumplowicz, „ist der soziale Inhalt des Staates". - Das Scheidend-Entscheidende eines Volkes widerstrebt solcher Festlegung. Aber Fichte hat das innere Gesetz erkannt, das aus der Menge das Volk macht, und das in Sprache, Religion und Staat wie in den weniger bedeutenden Formen des Volkstums nur dem Auge siebtbar und dem Begriffe faßbar wird. „Ein Volk ist das Ganze der miteinander fortlebenden und sich aus sich selbst natürlich und geistig erzeugenden Menschen, das insgesamt unter einem gewissen besonderen Gesetz der Entwickelung des Göitlichen aus ihm steht. Die Gemeinsamkeit dieses Gesetzes ist es, was die Menge zu einem natürlichen und von sich selbst durchdrungenen Ganzen verbindet. Jenes Gesetz der Entwicklung des Ursprünglichen und Göttlichen bestimmt durchaus' und vollendet das, was man den Nationalcharakter eines Volkes genannt hat." Und nur die Menschen, welche an ein Ursprüngliches und an die Fortentwickelung desselben glaubten, seien in höheren! Sinne ein Volk und vermöchten Nationalcharakter zu haben. Dies Gesetz des Ursprünglichen und Göttlichen könne niemals mit dem Begriffe ganz durchdrungen, wohl aber durch Erwägung der Erscheinungen eines solchen Volkes näher begriffen werden. Für die tiefe Wahrheit dieser Gedanken zeugen wir. Denn ohne Sprache, ohne gleiche Religion und nicht cur ohne Staat, sondern selbst ohne den Besitz der eigenen Scholle zählen wir uns unter die Völker, weil in uns jenes besondere Gesetz des Ursprünglichen noch fortwirkt. Woher aber diese langwirkende Kraft stammt, wie sie aus der Natur ins Volk überging, das soll, wenn auch aur iu andeutendem Umriß, hier aufgezeigt werden. *) Fortsetzung des Aufsatzes „Die Völker und die Ifatur" in Heft 1/2 der Föhrerzeuung. . 71