Blau-Weiss-Blätter
- Journal
- Blau-Weiss-Blätter
- Volume
- 1 (1917-1919)
- Issue
- 4 (3.1918)
- Date
- 1918-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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^«Lehrling, und nur als solcher, und nicht etwa als Volontär, kann man die Landwirtschaft wirklich erlernen, wird hier meist nur zur Aufsicht verwandt, oder zu einseitig beschäftigt, und kommt vor allem nicht so mit jeder Arbeit in Berührung, wir dies auf einem kleinen oder mittleren Bauerngut der Fall ist. Als Lehrstelle wird mau daher stets dem Gute die Bauernwirtschaft vorziehen. Güter mit gutem Obstbau und mustergültiger Milchwirtschaft find wegen ihrer entsprechenden Anwendung' m Palästina, besonders zu empfehlen. Die Lehrzeit auf einem Bauerngut soll mindestens zwei Jahre betragen. Nach diesen zwei Jahren wird sich der Lehrling sübft entscheiden muffen, welche weitere Ausbildung er ^nehmen will. Wer Verwalter oder Besitzer größerer Güter zu werden beabsichtigt, wird noch ein Jahr auf «in großes Gut gehen, und etwa zwei Jahre die landwirtschaftliche Hochschule Lesuchen müssen. Wer die Mittel besitzt, wird auf ein bis zwei Jahre nach Kalifornien oder in ein anderes, Palästina im Klima ähnliches Land, wie Südfrankeich. Sizilien, zur weiteren Ausbildung gehen. Man darf jedoch nicht vergeffeu, daß der Bedarf an solchen Inspektoren in Palästina nur ein sehr geringer ist. Und auch der. Großgrundbesitz im engeren Palästina wenig Aussichten hat. In der Regel wird man daher nach 2- bis 3 jähriger Lehrzeit in Deutschland, als Landarbeiter nach Palästina gehen, und etwa nach 2 jähriger Arbeit die Eignung zur Anfiedlung besitzen. Auf theoretische Ausbildung auf Hochschulen wird kein allzu großer Wert gäegt, Zum mindesten muß eine längere praktische Tätigkeit vorangegangen sein. Bei besonderen Neigungen wird es sich empfehlen, wenn Einzelne eine Spezialausbildung durchmacheu, und nach-der ersten zweijährigen Lehrzeit in Wirtschaften gehen, m denen gewisse landwirtschaftliche Zweige, welchen fiir die nächste Zukunft eine ganz besondere Fördemng in Palästina zuteil werden muß, stark entwickelt sind. Als solche kämen gut geleitete Güter mit überwiegender Milchwirtschaft, Gemüsebau mit dem die industrielle Verarbeitung von Gemüsen zu Konserven verbunden wäre, <wie z Bm der Provinz Brandenburg) oder die weltbekannten Firmen, die sich mit SamenLau abgeben, (wie Benary in Erfurt, Dippe in Quendlinburg, etc.) in Frage. - Die Ausbildungsmöglichkeiten find also recht verschiedene, und im wesend lichen werden sie bestimmt durch die Neigung und Fähigkeiten des Einzelnen. Natürlich wird sich die spätere Ausbildung eines zukünftigen Bauern oder eines zukünftigen Inspektors oder Großgrundbesitzers in der Zeit und in der Art voneinander unterscheiden, doch dürften die ersten zwei Lehrjahre für sämtliche landwirtschafiLchen Berufe am besten auf einem Bauerngut zu absolvieren sein, und für alle Fälle ist «ne 4 bis 6 jährige Lehrzeit erforderlich. Die Lehrzeit wird die Prüfung sein, ob die erwünschte Eignung auch wirklich vorhanden ist und sich bewährt, und „es muß daher", wie Oettinger null an einen Blau-Weißen schrieb, „mit allem Nachdruck betont werden, daß der Lehrling unbedingt alle in der Äirtschaft vorkommenden Arbeiten in der gewissenhaftesten Weise verrichten muß, auch die unangenehmsten und unsaubersten. Er muß sich der nnabweislichen Forderung fügen, bei derartigen Arbeiten während einer längeren Zeit zu verbleiben, als zur Erlernung derselben ihm notwendig erscheinen dürfte. Der Lehrling darf nicht danach trachten, eine privilegierte Stelle unter den Arbeitern und ni^eren Angestellten der Wirtschaft einzunehmen, und muß sich in strikter Weise an die herrschende Hausordnung halten." Die Lehrzeit in Deutschland hat also den großen Vorteil, daß die Prüfung und Aussiebung ungeeigneter Elemente bereits vor der Uebersiedlung leicht« und * 67