Judaica
- Journal
- Judaica
- Volume
- 3 (1936)
- Issue
- 15-16 (Februar 1936)
- Date
- 1936-02-01
- Page
- – (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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schon in der ersten Zeit von Juli 1935 bis inkl. Feber 1936 4267 Fälle erledigt und zwar: Interventionen 770 Fälle Anmeldungen 752 „ Visen 495 „ Dokumente verschafft 454 „ Interv. Ausweisungen 394 „ Ausspeisung 318 „ Schlafgelegenheit 318 „ Passebesorgung 126 „ Freie Fahrt 124 „ Verschiedene Fälle 5*6 » Während die Zahl der Fälle in Juni- Juli 317, im September 479, im November 532 betragen hat, ist diese im Dezember schon auf 695 und im Jänner auf 659 gestiegen. Die Zahl der Mitglieder der Liga in der Slovakei beträgt mehr als 11.000 und hofft man, sie auf 50.000 erhöhen zu können. Es ist nur allzu selbstverständlich, dass die Liga, die den Opfern der Judennot jede Hilfe zu verleihen bestrebt ist, auch in gleicher Weise den nichtjüdischen Hilfsbedürftigen, die sich an sie wenden, zur Seite steht. Notizen Ist die hebräische Sprache eine tote Sprache? In der Zagreber Wochenschrift „Zidov” veröffentlicht der Zagreber Advokat Dr. Lavoslav S i k eine auch im Sonderabdruck erschienene Abhandlung über diese Frage. Das Zagreber Kreisgericht hatte in einem Bescheid vom 5. Juni 1934 ein Testament mit hebräischer Unterschrift unter Bezugnahme auf Hofdekrete aus den Jahren 1814, 1842 und 1S46 für ungültig erklärt, in. denen damals tatsächlich bestimmt war, dass jedes hebräisch geschriebene oder unterfertigte „Instrument für Null und nicht angesehen werden solle”, bzw. eine derartige Unterschrift lediglich als Handzeichen zu behandeln sei. Der Appelationsgerichtshof hat diesen Beschluss mittels Entscheidung vom 27. Februar 1935 (Pl. 7675 — 1934) aufgehoben und damit wohl zum ersten Male eine mit hebräischen Buchstaben geschriebene Unterschrift unter einem Testament als gültig anerkannt. Das von Dr. S i k in diesem Verfahren beigebrachte und jetzt veröffentlichte Material ist weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung. Er geht auf die Behandlung der gleichen Frage im Rechtsgebiet Bosniens ein, wo schon vor dem Kriege mit Rücksicht auf die Staatsgrundsätze und die Proklamation vom 28. Juli 1878 die alten Habsburger Dekrete als aufgehoben, hebräische, arabische und türkische Unterschriften demgemäss als gültig betrachtet wurden. Er weist auch auf die alten serbischen Gesetze hin, die den Gebrauch der hebräischen Schrift und Sprache nicht einschränken, und bringt Gerichtsentscheidungen, wonach die Ketuba (Heiratsbrief), obwohl in hebräischer Sprache und Schrift verfasst, hinsichtlich ihrer sprachlichen Gültigkeit nicht angezweifelt worden ist. Spenden für die Judaica an der Universitätsbibliothek. Direktor Karl Sonnenfeld 12, Dr. Sigmund Samuel 2, Koloman Aldor 2, Jakob Diamant 1, Moses Löwinger 2, Georg Schulpe 1, I. Oesterreicher 1, Bettelheim 12, Bela Freistadt 4, C. Angermayer 1 Bände. Das jüdische Forum. Vorschlag eines jüdischen Schiedsgerichtes. — Zu allen Zeiten bei allen Völkern hat sich im Momente der gesellschaftlichen oder nationalen Zerfahrenheit ein Mann oder eine Gruppe erhoben, fest entschlossen, weniger mit Gewalt, als mit dem eisernen Willen der Gerechtigkeit zu dienen, eine Körperschaft von vertrauenswürdigen, charaktervollen Männern zu bilden, den Kristallisationspunkt, um welchen herum sich eine neue bessere Gesellschaft bilden konnte. Wahrhaftig, die Not der Stunde ruft nach einem solchen Forum im Pressburger, im slowakischen Judentum. Die städtischen und Landesämter sind voll von traurigen jüdischen Dokumenten, von Selbstzerfleischung, Selbstentwürdigung und Selbstschwächung. Sind wrir nicht im Stande, selbst Recht zu sprechen im eigenen Kreise, oder Achtung vor dem Rechts- Spruche des eigenen Stammesgenossen zu hegen? Wenn goldsuchende Abenteuerer, Auswürflinge der Gesellschaft in der amerikanischen Wildnis zusammentrafen und eine Niederlassung gebildet haben, ohne gemeinsame Tradition, ohne jede Verbundenheit von Gestern, haben sie stets sofort einen aus ihrer Mitte zum Richter erkoren und ihn als Oberhaupt anerkannt. Wir haben uralte gemeinsame geheiligte Tradition, gemeinsames Leid, gemeinsame Zukunftsideale, warum müssen stets andere zu Richtern in unseren inneren Angelegenheiten an gerufen werden, wa- 35