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Judaica · 1935-08-01 · 11-12 (August 1935) · p. Seite 21

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Judaica
Volume
2 (1935)
Issue
11-12 (August 1935)
Date
1935-08-01
Page
Seite 21 (sequence 23)
Language
German
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getrennt sei und einen eigenen Wohnsitz auf dem Bauernmarkt Nr. 1122 habe. Es wird ferner angegeben, daß der Verstorbene ein mündliches Testament gemacht habe, ,,vermög welchen die leibliche Mutter und die Geschwister gleiche Universalerben seyn sollen/4 „Das Vermögen“ — wird hier kurz bemerkt — „wird die Abhandlung ausweisen“ und hinzugefügt: „Übrigens wurde, da Herr Doctor Hye in dem mündlichen Testament als Geschäftsführer ernannt und da die Börsengeschäfte unaufhaltsam fortgehen müssen, statt der engen Jurisdictionssperre angelegt/4 Das Protokoll nennt die Namen der Erben: Die leibliche .Mutter Frau Sara Kalman, Handelsmannwitwe und die 5 Geschwister: Babette Bettelheim, Handelsmann Ehegattin zu Preßburg, Regine Gutmann, Handelsmann Ehegattin zu Rechnitz in Ungarn, Kathon (Katharine) Pappenheim Handelsmann Ehegattin zu Preßburg, Leon Kalman, Handelsmann in Preßburg, Moritz Kalman, Handlungsbuchhalter in Wien: „Alle majorenn und gegenwärtig allhier (in Wien), die Mutter mit den übrigen 4 Geschwisternten einloschiert im Wirtshaus zur heiligen Dreyfaltigkeit in der Inneren Stadt.44 Schon zwei Tage nach dem Todestage wird folgendes wichtiges Protokoll aufgesetzt: Wir Endesunterzeichnete bestätigen hienut. was wir auch zu beschworen bereit sind, dass Herr Anton Cahlmann am 11-ten März 1822 dt p Herrn Dr. der Rechte Tosef Hye um 10 Uhr nachts zu sich rufen liess, um seinen Willen mündlich zu erklären und diesen seinen letzten Wrillen in Gegenwart des Herrn Dr. der Rechte Josef Hye und in Gegenwart von uns unterfertigten Zeugen, nachdem er uns gleichzeitig zu Zeugen seines mündlichen Testamentes ersucht hatte, zwischen 10 und 11 Uhr Nachts bey vollkommener Geistesgenwart dahin mündlich erklärt hat. Erstens: Es solle seine Mutter und seine sämtlichen Geschwisterte zu gleichen Theilen Universal-Erben seines Vermögens seyn. Zweitens: Es sollen dem Herrn Rittmeister Strak, so lange er lebet von zwanzigtausend Gulden Conventions Münze die Interessen als Legat Zuflüssen; das Kapital der Zwanzigtausend Gulden Conventions Münze aber seinen Kindern, welche bey seinem Absterben am Leben seyn werden, zu gleichen Theilen als Legat gebühren. Drittens: Es soll an seine sämtlichen Lüenstleute ein dreyjähriger Gehalt ausgezahlt werden. \iertens: Dem Herrn medicinae Doctorn Schaffer sollen als Legat Zweytausend Gulden Conv. Münze ausbezahlt werden. Fünftens: dem Herrn Professor Kern ebenfalls Zweytausend Gulden Conventi^vs Münze als Legat ausbezahlt werden. Sechstens: dem Herrn Doktorn der Rechte, Hof- und Gerichtsadvokaten Joseph Hye sollen jährlich, so lange er lebt Eintausend Gulden in Zwanzig Kreutzern Stücken als Legat erfolgt werden. Auch hat Herr Anton Callmann demselben aufgetragen, dass er die Abhandlung seiner Ver- Jassenschaft pflege und alle Geschäfte während der Abhandlung besorge. — Der Herr Erblasser hat ihn zum Curatcr der allenfalls minderjährige und der abwesenden Universalerben ernannt und die Administration seiner Häuser in Wien durch zwey Jahre überlassen, damit solche nicht vor zwey Jahren verkauffet werden dürften. Zur Bestättigung der Wahrheit dessen haben wir uns hiemit als Zeugen des mündlichen Testamentes eigenhändig unterschrieben. So geschehen Wien den 13. März 1822. Friedrich Schäffer, Medicinae Doctor, als ersuchter Testamentszeuge. — Josef Hye, Doctor, als ersuchter Zeuge. — Unleserliche Unterschrift, als 21

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